Der Wolf im Jagdrecht allein wird Tierhaltern nicht helfen
Am 3. November 2020 verkündete der CDU-Abgeordnete Frank Schmädeke, dass die Regierungskoalition im kommenden Novemberplenum einen Antrag einbringen wird, um den Wolf ins niedersächsische Jagdrecht zu überführen. „Der Entschließungsantrag ist wieder nur eine Nebelkerze der Regierungskoalition und wird nicht zur Bestandsregulierung der Wölfe beitragen können, da dieser nach Bundes- und EU-Recht weiterhin geschützt ist“, kritisiert Wendelin Schmücker Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung. „Weidetierhalter wird dadurch noch nicht geholfen.
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„Selbst der NABU Kritisiert den Entschließungsantrag als blinden Aktionismus der Regierungskoalition,“ so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. „Weidetierhalter erfahren dadurch – anders als behauptet – zudem keinerlei wirkliche Unterstützung. Es sind finanzielle Fördermittel für Weidetierhaltung und Herdenschutzmaßnahmen notwendig, die in Niedersachsen bisher nur unzureichend zur Verfügung gestellt werden.“
„Je bedrohlicher die Lage, desto abstruser die Vorschläge – wie etwa die des Naturschutzbundes Deutschland, der auf verstärkten Herdenschutz setzt“, erklärt Wendelin Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung. „Der NABU glaubt allen Ernstes, Wolfsattacken durch Barrieren vorbeugen zu können, obwohl Schafe zum Beispiel in freier Natur auf Deichen oder an Berghängen weiden und sich dort gar nicht effektiv schützen lassen.“
Die Wölfe haben alle als wirksam deklarierte Schutzbarrieren Überwunden. In Deutschland glaubt man noch, dieser Problematik durch höhere Zäune, Herdenschutzhunde oder durch Flatterband begegnen zu können, während man die Wolfsgehege mit mehr als drei Meter hohen Zäunen mit Überhang sichert. Die Wundertüte Wolf sorgt dagegen immer wieder für Tatsachen und Überraschungen.
Die friedliche Koexistenz sei ein absurdes Märchen, das der NABU verbreite. Selbst, wo Herdenschutzzäune nach den gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz kommen können, würden diese regelmäßig von Wölfen überwunden. „Es ist eine Bilanz des Schreckens. Bislang haben die Wölfe noch jede Aussage des NABU zu deren Ungefährlichkeit widerlegt“, sagt Wendelin Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung e.V. „Als Schäfer in Deutschland sind wir nur noch fassungslos und wütend – weil wir uns im Klaren sind, dass die Politik unsere Tiere nicht schützen wird, sondern im Gegenteil immer schlimmeren Gefahren aussetzt.
„Allein In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Wolfsübergriffe von 43 auf 240 und die der getöteten oder schwerstverletzt-eingeschläferten Weidetieren von 123 auf 861 gestiegen“, erläutert Wendelin Schmücker, FDS-Vorsitzender. „Letzteres entspricht einer Zunahme um 700 Prozent – und das trotz intensivster Bemühungen um den Herdenschutz. Diese Zahlen machen deutlich, dass die Utopie eines friedlichen Zusammenlebens von Wolf, Mensch sowie Weide- und Nutztieren krachend gescheitert ist.“ Es habe sich bestätigt, dass letztlich weder hohe Zäune noch Herdenschutzhunde auf Dauer helfen.
Zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere fordern die Schäfer ein aktives Wolfsmanagement:
- Zuerst muss die FFH-Richtlinie endlich vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Bei der Umsetzung wurden die Entnahmeregeln, die die Schutzjagd ermöglichen nämlich "vergessen". Das ist sofort nachzuholen!
- Wenn unsere Bundesumweltministerin, wie 2019 geschehen, den Wolfsbestand in Deutschland von 2015 nach Brüssel meldet, müssen die Landesumweltminister einschreiten, die aktuellen Bestände dorthin melden und gleichzeitig auf das Bundesumweltministerium einwirken tatsächlich zutreffende Zahlen zu melden!
- Die Umweltministerkonferenz muss auf das BfN und das Bundesumweltministerium einwirken, den günstigen Erhaltungszustand gegen über Brüssel zu erklären. Der ist mit 20.000 Wölfen der Population, zu der die Wölfe in Deutschland gehören längst erreicht.
- Die Tierart Wolf ist, als wildlebende, herrenlose Tierart ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, um die Regulierung des Bestandes zu ermöglichen, sobald dies rechtlich möglich ist.
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