Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen
- Veröffentlicht am
"Ebenso fordern wir sowohl die französische Methodik zur Wolfszählung im nationalen Wolfsmonitoring zu implementieren als auch über die Definition des guten Erhaltungszustandes nach französischem Vorbild eine Untergrenze für die Wolfspopulation festzulegen“, so Schmädeke.
Der CDU-Abgeornete, der sich seit langem für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht einsetzt, informiert, dass die Regierungskoalitionen im kommenden Novemberplenum einen Antrag einbringen werden, in dem der Bund neben den drei genannten Punkten aufgefordert wird, den Ländern auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne ein rechtssicheres Bestandsmanagement zu ermöglichen.
„Wir bitten die Landesregierung mit unserem Antrag auch, sich gegenüber der Bundesregierung weiter für eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einzusetzen. Wir erreichen eine Akzeptanz für den Wolf nur, wenn wir ihn regulieren, den Weidetierhaltern helfen und sie beim Schutz ihrer Tiere unterstützen“, betont Schmädeke.
„Den Weidetierhaltern wird dadurch noch nicht geholfen!"
Der vom CDU-Abgeordneten Frank Schmädeke angekündigte Antrag, den die Regierungskoalition im kommenden Novemberplenum einbringen wird, um den Wolf ins niedersächsische Jagdrecht zu überführen, wird vom Förderverein der Deutschen Schafhaltung (FDS) kritisiert: „Der Entschließungsantrag ist wieder nur eine Nebelkerze der Regierungskoalition und wird nicht zur Bestandsregulierung der Wölfe beitragen können, da dieser nach Bundes- und EU-Recht weiterhin geschützt ist“, kritisiert Wendelin Schmücker, Vorsitzender des FDS.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.