Resolution gegen die Ausbreitung des Wolfes
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) fordert angesichts der Zahl der Wolfsrudel in der EU und auch in Deutschland, dass der Wolf von der Liste der geschützten Arten gestrichen wird. Die Landesregierung müsse auf europäischer und nationaler Ebene die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Wolf bejagt werden könne. Das Präsidium und die Kreisvorsitzenden haben nun eine Resolution gegen die Ausbreitung des Wolfes verabschiedet, um Politik und Gesellschaft über die Ursachen dieser für die Landwirtschaft prekären Situation zu informieren und Lösungen einzufordern.
- Veröffentlicht am
Resolution gegen die Ausbreitung des Wolfes
Angesichts der Zahl der Wolfsrudel in der EU und auch in Deutschland muss der Wolf von der Liste der geschützten Arten gestrichen werden. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) fordert deshalb Bundes- und Landesregierung auf, auf europäischer und nationaler Ebene die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Wolf bejagt werden kann. Der Wolf gehört nicht in unsere Kulturlandschaft und bei der lauernden Gefahr für Mensch und Tier können Übergriffe nicht ausgeschlossen werden.
Der BWV mit seinen Kreisvorsitzenden aus der Eifel, dem Hunsrück, dem Westerwald und dem Taunus bedauert, dass sich die rheinland-pfälzische Landesregierung weiterhin stärker für den Wolf und weniger für die Bevölkerung vor Ort einsetzt und nicht „ohne Wenn und Aber“ hinter den Weidetierhaltern steht.
Angesichts dieser Tatsache fordern die Bauern:
- dass das sog. Präventionsgebiet auf ganz Rheinland-Pfalz ausgeweitet wird, damit jeder Weidetierhalter die Möglichkeit hat, Schutzzäune gegen Wolfsrisse zu errichten und andere Schutzmaßnahmen für die Nutztiere zu ergreifen, wobei sämtliche Kosten vom Land erstattet werden müssen. Dies muss für den Aufbau der Zäune ebenso gelten wie für anschließende Folgekosten wie z. B. weitere Pflegemaßnahmen sowie für die notwendige Anschaffung, Ausbildung, Haltung und Fütterung von Hütehunden. Gleichzeitig sind die mit der Umsetzung dieser Maßnahmen verbundenen Arbeitszeiten des Tierhalters angemessen zu entschädigen. Umwelt- und Naturschutzorganisationen sollten vor Ort mit den Weidetierhaltern Kontakt aufnehmen und helfend die „Hand anlegen“.
- dass alle Wolfsrisse innerhalb und außerhalb von Präventionsgebieten sowie unabhängig davon, ob Schutzmaßnahmen ergriffen wurden oder nicht, vollumfänglich und umgehend zu entschädigen sind. Dabei ist das behördliche Verfahren zur Feststellung der Schadenshöhe zu verbessern. Eine zeitliche Begrenzung oder Degression von Entschädigungszahlungen wird nachdrücklich abgelehnt.
- dass der Wolf als gefährliches Raubtier geschossen werden muss, wenn er durch Risse von Weidetieren auffällig wird oder in der Nähe von Ortschaften streunt.
Die Landesregierung trage Verantwortung für den Schutz der Menschen vor Angst und Schrecken sowie für den Schutz der Weide-, Stall- und Haustiere vor Ort und müsse in solchen Fällen umgehend handeln.
Der BWV ist der Auffassung, dass in erster Linie die verständlichen Sorgen der ortsansässigen Bevölkerung und auch die berechtigten Interessen der Tierhalter zu berücksichtigen sind.
„Dauerhafte Akzeptanz in der Bevölkerung und von der Landwirtschaft kann nur der erwarten, der die Gefahr durch die zunehmenden Wolfszahlen realistisch einschätzt, Tierschutz auch für Weidetiere ermöglicht sowie den betroffenen Betrieben und Menschen umgehend, vollumfänglich und unbürokratisch hilft und für jeglichen Schaden geradesteht“, so die Kreisvorsitzenden aus Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.