Prämienantrag nur online - Antragstellung bis 31. August 2020
- Veröffentlicht am
„Wir wollen damit ein deutliches Zeichen für diesen tierwohlgerechten und ressourcenschonenden Betriebszweig setzen. Die extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen trägt zum Erhalt und Pflege unserer vielfältigen Landschaften bei, von der Wacholderheide bis zur Hochalm“, sagte die Ministerin. Diese Hilfen sollen bei den Verhandlungen zur gemeinsamen Agrarpolitik und auf Bundesebene langfristig verankert werden, um der Schaf- und Ziegenhaltung wieder eine Perspektive zu geben.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe vergeben. Der Online-Förderantrag steht noch bis 31. August auf dem zentralen Serviceportal iBALIS zur Verfügung. Der Zahlungsantrag kann voraussichtlich im Oktober bis zum 15. November online gestellt werden.
Mögliche Antragsteller:
Landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebssitz in Bayern Privatpersonen, die Schafe und/oder Ziegen in Bayern halten Ausgeschlossen von der Förderung sind Betriebe, die im Vorjahr in Summe mehr als 100.000 € Direktzahlungen und Zahlungen aus Agrarumweltmaßnahmen erhalten haben.
Fördervoraussetzungen:
Der Betrieb hat mindestens 20 Schafe und/oder Ziegen, die am 1.1.2020 mindestens 10 Monate alt waren und in der HIT gemeldet wurden.
Alle beantragten Tiere müssen Weidezugang haben. Pro beantragtem Tier sind 1000 m² beweidbares Grünland nachzuweisen, z.B. mittels Flächenkataster oder schriftlichen Nutzungsvereinbarungen. Als beweidbares Grünland gelten grundsätzlich alle Grünflächen, auf denen Schafe oder Ziegen weiden oder weiden können.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.