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WASSERHAUSHALTSGESETZ

Änderung berührt Cross Compliance

Das am 30. Juni in Kraft getretene Erste Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) hat auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium Ende Juli hingewiesen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Demnach sieht der neue Paragraf 38a WHG für landwirtschaftlich genutzte Flächen mit durchschnittlicher Hangneigung von mindestens 5 % im Abstand von mindestens 20 m zu Gewässern vor, dass innerhalb von 5 m zur Böschungsoberkante des Gewässers eine ganzjährig geschlossene Begrünung zu erhalten oder herzustellen ist. Bei Gewässern ohne ausgeprägte Böschungsoberkante sei die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich.
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