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Weidetierprämie für Schafe und Ziegen

VDL und BDZ drängen die Bundesregierung auf Umsetzung des wiederholten Bundesratsbeschlusses

Bei der Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020 in Berlin wurde zur lange geforderten Weidetierprämie folgendes beschlossen: Der Bundesrat soll sich in seiner Stellungnahme erneut für die Einführung einer Kopf-Prämie mit dem Zielwert von 30 Euro/Muttertier bei der Schaf- und Ziegenhaltung einsetzen. Begründet wird dies damit, dass die Schaf-und Ziegenhaltung gerade in peripheren ländlichen Gebieten mit Dauergrünland und schwierigen Boden- und Klimabedingungen oftmals der letzte Anker für Arbeit und Wertschöpfung auf diesen Flächen und in diesen Regionen sei.

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Frauke Muth
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Der Beschluss des Bundesrates vom 3. Juli 2020, eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einzuführen, wird von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) sehr begrüßt, so die Vorsitzenden Alfons Gimber und Bernd Merscher. Bereits in 2019 hatte der Bundesrat auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diese dringende Hilfe für die Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter beschlossen, da die bisherigen Hilfen nicht den erhofften Erfolg erzielten - doch bislang ohne Erfolg.

30 € Zielgröße

Zuvor hatten beide Vorsitzenden in einem gemeinsamen Schreiben u.a. die Ministerpräsidenten der Länder erneut um Unterstützung und damit ein klares Signal in der Plenarsitzung vom 3. Juli 2020 bei der Behandlung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes gebeten, die Einführung der Weidetierprämie für Schafe und Ziegen in Höhe von 30 € als Zielgröße zu beschließen - mit Erfolg.

Prämie wäre wichtige Hilfe

Es ist nun an der Zeit, so Gimber und Merscher, dass sich das Bundeslandwirtschaftsministerium bewegt und wie in 22 anderen EU-Mitgliedsländern die Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einführt. Der Bundesratsbeschluss sieht eine gekoppelte Stützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch vor, die bundeseinheitlich erfolgt und einen Zielwert von 30 Euro je beilhilfefähigem Mutterschaf oder -ziege angestrebt. Das  Bundeslandwirtschaftsministerium darf nicht bei der Flächenprämie in der I. Säule verharren. Schließlich überzeugen die Argumente und es bedarf nur einer geringen Umschichtung in der I. Säule, um diese gekoppelte Stützung zu finanzieren. Dies wäre eine wichtige Hilfe, so die beiden Bundesvorsitzenden für die Schaf- und Ziegenhaltung, zumal die Agrarumweltprogramme aus der II. Säule lediglich einen Ausgleich der Nutzungseinschränkungen darstellen und die Flächenprämie der I. Säule über steigende Pachtpreise teilweise wieder abfließen. Die Weidetierprämie würde hingegen beim Betrieb verbleiben.

Ab 2021?

Die Fristen lassen es ferner zu, so die Feststellung im Bundesratsbeschluss in der Begründung, rechtzeitig für 2021 diese an das Tier gekoppelte Hilfe einzuführen. Bei einem Einkommen in der Schafhaltung von unter 6 €/Stunde inklusive der Gelder aus den bisherigen Hilfen, was damit deutlich unter dem Mindestlohn liegt, und einem Bestandrückgang in den letzten 12 Jahren von -40%, darf die Bundesregierung diesen Beschluss nicht weiter aussitzen.

Ohne Schaf- und Ziegenhaltung in der bekannten klassischen Form ist der für die Gesellschaft so unverzichtbare Küsten- und damit Erosionsschutz durch Tritt und Biss von Schaf und Ziege nicht mehr sichergestellt, so beide Bundesvorsitzende.

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