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Mecklenburg-Vorpommern

Ökologische Vorrangflächen dürfen ab 1. Juli genutzt werden

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat nach Beratung mit der „AG Dürre“ die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen für die Futtergewinnung zum 1. Juli 2020 freigegeben. Die Flächen können sowohl für die Mahd als auch zur Beweidung genutzt werden.

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„Nach einem guten Start in das Jahr 2020 für die landwirtschaftlichen Kulturen mit ausreichend Niederschlägen konnten die Landwirte hoffen, dass nach zwei sehr trockenen Jahren endlich normale Wachstumsbedingungen herrschen werden. Aber ab Mitte März blieben die erforderlichen Niederschläge bis Ende April fast völlig aus. Das führte zu erheblichen negativen Auswirkung auf die Entwicklung der Winterkulturen und auf das Auflaufen der Sommerkulturen. Vorrangig auf leichten Standorten zeigten sich bereits sehr früh trockenheitsbedingte Schäden, die spürbaren Ertragsausfälle zur Folge haben“, so Agrarminister Dr. Till Backhaus. „Besonders stark von der Trockenheit waren und sind die tierhaltenden Betriebe betroffen, da das dringend benötigte Futter nicht heranwachsen konnte. Der so wichtige 1. Schnitt konnte bereits das dritte Mal nur mit deutlichen Verlusten im Vergleich zu normalen Jahren eingebracht werden“, so Backhaus weiter.

Frühjahrstrockenheit kann nicht mehr ausgeglichen werden

In sehr vielen Betrieben waren die Futterreserven aufgebraucht, da in den Vorjahren durch Dürre und Trockenheit nur unzureichend Winterfuttervorräte angelegt werden konnten. Die sporadischen Niederschläge ab Anfang Mai reichten bei Weitem nicht aus, um das Wasserdefizit annähernd auszugleichen. Durch Wind und Sonne verstärkt trockneten die Böden bis in tiefe Schichten in vielen Regionen des Landes völlig aus. Den Pflanzen fehlte damit jegliche Grundlage, sich mit der benötigten Feuchtigkeit zu versorgen.

Auch wenn in den letzten Tagen deutlich mehr Niederschlag gefallen ist und Weitere zu erwarten sind, kann das fehlende Futter aus der Frühjahrtrockenheit nicht mehr ausgeglichen werden. Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, können ab dem 01. Juli dieses Jahres landesweit Bracheflächen, welche als ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung genutzt werden. Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht erforderlich.

Der Landwirtschaftsminister weist ausdrücklich darauf hin, dass die Futtergewinnung auf diesen Flächen nicht vor dem 01.07. erfolgen darf, da dieses zu einem CC-Verstoß führen würde, dieser wiederum Kürzungen der Prämien in der 1. und 2. Säule zu Folge hätte.

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