BUNDESNATURSCHUTZGESETZ
Änderung tritt in Kraft
Nachdem Mitte Februar der Bundesrat zugestimmt hatte, trat am 13. März 2020 die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft.
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Durch die Personalunion in der Geschäftsführung hatten die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) und dem Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung (BLW) die Möglichkeit genutzt, anlässlich der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages als Sachverständiger eine Stellungnahme abzugeben.
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