Weitere Wolfsnachweise bestätigt
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt zwei Wolfsnachweise im Oberbergischen Kreis sowie einen weiteren Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke.
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Die genetischen Untersuchungen von Speichelproben aus dem Oberbergischen Kreis zeigen, dass ein Wolf am 19. November 2019 in der Gemeinde Lindlar drei Schafe getötet, drei verletzt sowie am 20. November 2019 in der Gemeinde Hückeswagen ein Schaf getötet hatte. Anhand der Individualisierung durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen konnte in beiden Fällen die Wölfin GW1433f als Verursacher identifiziert werden.
Auch im Kreis Minden-Lübbecke wurde ein Wolf nachgewiesen. Die genetischen Untersuchungen von Speichelproben zeigen, dass am 13. November 2019 in der Gemeinde Porta Westfalica ein Wolf ein Schaf getötet hat. Der Tierhalter wurde über das Ergebnis informiert. In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen teilte mit, dass es sich um einen männlichen Jungwolf mit der Kennung GW1187m gehandelt hat, der im Dezember 2018 im Gebiet seines Herkunftsrudels in der Stresower Heide in Sachsen-Anhalt nachgewiesen wurde. Hier lebt ein Wolfspaar, das erstmals im Jahr 2017 Junge aufgezogen hatte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde GW1187m im Jahr 2018 geboren und ist aktuell als Jährling einzustufen. Der Vater von GW1187m hat die Kennung GW204m und stammt aus dem benachbarten Rudel Altengrabow im Grenzgebiet von Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Er ist ein älterer Bruder des Wolfsrüden GW679m, der am 02. April 2017 in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) bei einem Verkehrsunfall getötet wurde.
In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) hat mit Erlass vom 06. Dezember 2019 und Wirkung zum 13. Januar 2020 das "Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land" ausgewiesen. In Wolfsverdachtsgebieten werden (wie in den anderen Förderkulissen der Wolfsgebiete und Pufferzonen) Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Die Förderanträge auf Basis der Förderrichtlinie Wolf können ab sofort an die Bezirksregierung Köln gerichtet werden.
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