Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
BMEL-Pressemitteilung

Bilanz des Bundesprogramms Wolf

Insgesamt 1,05 Millionen Euro stellte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäferinnen und Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen. Es gingen 89 Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein, von denen 59 mit einem Fördervolumen von rund 686.000 Euro bewilligt wurden. Bis Mitte Dezember werden nun die Mittel ausgezahlt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Vom 15. Juli bis 10. Oktober 2019 konnten Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolf- und Wolfpräventionsgebiete ziehen, bei der BLE eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen. Sofern alle nötigen Zuwendungsvoraussetzungen vorlagen, wurde eine Zuwendung in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf gewährt.Von den insgesamt 89 Anträgen konnten 59 bewilligt werden, dies entspricht einem Fördervolumen von 686.091,08 Euro. Die Mittel verteilten sich dabei wie folgt:

  eingegangen bewilligt Zuwendungen (in Euro)
Baden-Württemberg 2 1 13.271,01
Bayern 7 2 21.636,00
Brandenburg 8 7 63.864,00
Hessen 9 7 84.852,00
Mecklenburg-Vorpommern 9 7 83.186,00
Niedersachsen 17 13 155.252,00
NRW 13 9 92.196,00
Rheinland-Pfalz 10 6 78.104,00
Sachsen 2 1 20.000,00
Sachsen-Anhalt 7 6 73.730,07
Schleswig-Holstein 3 0 0
Thüringen 2 0 0
Gesamt 89 59 686.091,08 Euro

Die nicht ausgeschöpften Mittel fließen aufgrund der Zweckbindung an den Bundeshaushalt zurück.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren