Bundesland fördert Herdenschutzmaßnahmen zu 100 %
"Damit ist Nordrhein-Westfalen unter den Bundesländern führend. Zudem fördern wir Datenaufzeichnungsgeräte und bei großen Schafherden auch Herdenschutzhunde", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
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Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne durchziehende Wölfe auf. Bis 2019 sind insgesamt drei Wölfe wieder sesshaft geworden - jeweils einer bei Schermbeck, einer in der "Senne" und einer im Raum Eifel/Hohes Venn.
"Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, entschädigen wir bereits seit 2009 auf 100 % der Landesfläche, egal ob Herdenschutzmaßnahmen durchgeführt wurden oder nicht. Zusätzlich fördern wir seit dem 23. März 2019 in allen unseren Wolfsgebieten und Pufferzonen auch die Herdenschutzmaßnahmen mit 100 %, vorher waren es nur 80 %. Damit erfolgt die Förderung des Herdenschutzes mittlerweile auf rund einem Drittel der NRW-Landesfläche", sagte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Auch Datalogger werden gefördert
Die Förderung des Herdenschutzes umfasst neben Elektrozäunen und dazugehörigen Stromgeräten auch sogenannte Datalogger. Die Geräte zeichnen die Stromversorgung von Elektrozäunen über einen längeren Zeitraum auf. Solche Geräte sind keine zwingende Voraussetzung für die Entschädigung von Nutztierrissen. Die Entschädigung wird auch ohne Einsatz dieser Geräte gewährt. Zurzeit werden generell Nutztierrisse entschädigt, auch denn, wenn keine Elektrozäune gestellt wurden. Heinen-Esser: "Die sogenannten Datalogger bieten aber den Nutztierhaltern eine gewisse Sicherheit, dass Ihre Zäune auch bei nassen Wetterbedingungen in der Nacht ausreichend unter Strom stehen." Unabhängig von Datenloggern werden ab dem zweiten Jahr nach Einrichtung eines Wolfsgebiets alle anderen Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit Untergrabeschutz allerdings Voraussetzung für die Entschädigung in den Wolfsgebieten.
Für große Schafzuchtbetriebe reichen die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes dennoch nicht aus, denn die EU deckelt die Förderung auf 20.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren. Mit dieser sogenannten De-minimis-Regelung will die EU europaweit zu hohe Subventionen in der Landwirtschaft vermeiden. Zurzeit arbeitet das Land NRW in einem sogenannten "Notifizierungsverfahren" an einer Aufhebung dieser 20.000 Euro-Grenze. Mit einer Entscheidung der EU wird Ende des Jahres gerechnet.
Herdenschutz hilft
Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100%-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfsübergriffe erheblich. Insofern wird nachdrücklich zu Herdenschutzmaßnahmen geraten.
Detaillierte Auskünfte zu Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäunen, Datenaufzeichnungsgeräten ("Dataloggern") gibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer 02945/989-429, zu den Förderanträgen beraten die jeweiligen Bezirksregierungen in Detmold, Arnsberg, Münster, Köln und Düsseldorf.
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