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BUNDESPROGRAMM WOLF

Antragsfrist beachten: 31. August 2019

Am 31. August 2019 endet die Antragsfrist für das Bundesprogramm Wolf. Daher prüfen Sie bitte, ob Ihr Betrieb für diese Mittel infrage kommt! Das Bundesprogramm Wolf wurde von der Bundesregierung als finanzielle Unterstützung von Wanderschäfereien für die Routinekosten beim Herdenschutz beschlossen. Dabei sollte in besonderer Weise den Betrieben mit wenig eigenen bzw. gepachteten förderfähigen Flächen unter die Arme gegriffen werden.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Auch wenn dieser Ansatz und das bewilligte Geld nur wenigen Betrieben helfen wird und daher bei diesem wichtigen Thema nur der Tropfen auf den heißen Stein darstellt, sollten die Mittel von den infrage kommenden Betrieben genutzt werden. Daher hier nochmals die wichtigsten Infos für Antragsteller.
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