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Bundesprogramm "Wolf"

1,05 Mio. Euro für Wanderschäfer

Ab dem 15. Juli 2019 können Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, eine Förderung für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen. Dann tritt eine entsprechende Förderrichtlinie des Ministeriums der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft in Kraft.
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36 Euro pro Wanderschaf können von den Wanderschäfern in Deutschland ab dem 15. Juli 2019 beantragt werden.
36 Euro pro Wanderschaf können von den Wanderschäfern in Deutschland ab dem 15. Juli 2019 beantragt werden.Frauke Muth
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Für das so genannte "Bundesprogramm Wolf" stehen 1,05 Millionen Euro zur Verfügung. Julia Klöckner dazu: „Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig stellt sie insbesondere die heimischen Wanderschäfer vor große Herausforderungen. Denn die Errichtung, Überwachung und Absicherung wolfsabweisender Zäune und anderer Schutzmaßnahmen kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Den finanziellen Mehraufwand der Wanderschäfer wollen wir mit unserem ‚Bundesprogramm Wolf‘ ausgleichen. Vorgesehen ist eine Prämie von 36 Euro pro Wanderschaf. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, so zum bestmöglichen Schutz der Schafe und Herden beizutragen.“

Die entsprechende Förderrichtlinie Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Antragsformulare und weitere Informationen sind hier zusammengestellt. Antragsfrist ist der 31. August 2019.

Hintergrund

Das "Bundesprogramm Wolf", dessen Fördervolumen 1,05 Millionen Euro beträgt, hat zum Ziel, Wanderschäfer mit geringen oder keinen direktzahlungsberechtigten Flächen bei Maßnahmen zum Schutz der Herden vor dem Wolf finanziell zu unterstützen. Die Förderung soll dazu verwendet werden, um finanzielle, laufende Mehraufwendungen der Wanderschäfer für den Herdenschutz vor Wolfsübergriffen im Jahr 2019 aufzufangen. Investitionskosten werden nicht gefördert. Es ist ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf vorgesehen. Sofern jedoch die Anzahl der beantragten Prämien die verfügbaren Mittel übersteigt, wird die Prämie pro Tier entsprechend gekürzt.

Voraussetzung für die Förderung ist zum einen eine Herde von mindestens 200 Wanderschafen, die zum Stichtag 15. Juli 2019 über ein Jahr alt sind, die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptweidesaison 2018 und 2019 (01.04. bis 01.10.), eine maximal 40 Hektar große im Eigentum befindliche oder gepachtete Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie die Verwendung von Maßnahmen gegen den Schutz vor Wölfen (wolfsabweisende Zäune und/oder Herdenschutzhunde).

Die Zuwendung erfolgt als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. Nr. L 352 vom 24.12.2013, S. 9 – 17), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/316 (Amtsblatt der EU Nr. L51 I vom 22.02.2019, S. 1 ff) und wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Antragsfrist ist der 31. August 2019.

VDL begrüßt das Programm

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände begrüßt das Bundesprogramm zum Schutz derWanderschäfer vor dem Wolf. Dies sei ein erster wichtiger Schritt der Bundesregierung, der vom Wolf stark betroffenen landwirtschaftlichen Berufsgruppe zumindest bei den Wanderschäfern etwas unter die Armezu greifen, so der VDL-Vorsitzende Alfons Gimber. Bislang erfolgt die Unterstützung der Vorsorge und Entschädigung von Übergriffen durch die Länder, wo es nach wie vor bis auf wenigeAusnahmen noch erhebliche Probleme gibt. In den wenigsten Ländern werden beispielsweise 100 % der zusätzlichen Aufwendungen gezahlt. Nach wie vor gibt es immer noch keine länderübergreifende Einrichtung, wo alle Fragen rund um den Herdenschutz mit den betroffenen Tierhalterverbänden und den Ländern bearbeitet werden.

"Wir brauchen ferner die Entwicklung neuer Herdenschutzmöglichkeiten. Wir können nicht ganz Deutschland einzäunen und unsere Schafherden so vor dem Wolf schützen. Auch Herdenschutzhunde sind nicht überall einsetzbar. Wir brauchen ferner ein wissenschaftliches Gutachten, welche ökologische Wertigkeit die Schafhaltung auch im Vergleich zum Wolf hat. Küstenschutz ohne Beweidung mit Schafen funktioniert nicht!", so der VDL-Vorsitzende. "Wir sind nicht gegen den Wolf, aber der zusätzliche Aufwand muss getragen werden und wo ein Miteinander nicht geht, müssen auch wolfsfreie Zonen möglich sein. Trotz aller weiteren Forderungen, so Alfons Gimber, danken wir der Bundesministerin Julia Klöckner und dem Bundeslandwirtschaftsministerium für dieses Hilfsprogramm. Wir hoffen, dass die Beantragung möglichst unproblematisch abgewickelt wird."

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