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Weidetierprämie/Bundesnaturschutzgesetz

Das meinen einige Bundesländer dazu

Der von der Bundesregierung formulierte Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat am 28. Juni 2019 den Bundesrat passiert. Die Änderung soll das Töten von Wölfen, die gut geschützte Nutztiere wiederholt reißen, erleichtern und rechtssicher machen. Dieser Vorstoß ist bei den Bundesländern mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen.
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Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt, die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken sowie die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz haben sich dazu geäußert.

Mecklenburg-Vorpommern: Minister Backhaus begrüßt Durchbruch beim Umgang mit Problemwölfen

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der die Anpassung des betroffenen Paragraphen 45 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich vorangetrieben hatte, sprach in seiner Rede von einem „wichtigen Tag“ für die Weidetierhalter in Mecklenburg-Vorpommern und in anderen „Wolfsländern“.

„Beim Wolf gibt es für mich drei Grundsätze. Erstens: der Schutz des Menschen steht an erster Stelle. Zweitens: der Wolf ist eine geschützte Art und ein beeindruckendes Lebewesen. Und drittens - und da sind heute weitergekommen: die Weidetierhaltung darf nicht unter der Rückkehr des Wolfes leiden. Nur ein Miteinander erlaubt nachhaltigen Artenschutz“, fasste Minister Backhaus seinen Standpunkt zusammen.

Er betonte, dass die Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes ein langwieriger Prozess gewesen sei, mit dessen Ergebnis er für den Moment zufrieden sei: „Die intensiven Abstimmungen insbesondere mit der Bundesregierung und einzelnen betroffenen Ländern haben sich gelohnt. Diese Gesetzesänderung erleichtert die Tötung von problematischen Wölfen und bietet höhere Rechtssicherheit. Das ist ganz wichtig. Es ist aber nur eine Zwischenetappe. Wir brauchen klare Leitlinien für ein nachhaltiges Wolfsmanagement und wir müssen offen und mit aller Sachlichkeit über die Frage des Erhaltungszustandes sprechen.“

Hinsichtlich der zusätzlichen finanziellen Förderung von Weidetierhaltern kommentierte Backhaus: „Es ist gut, dass die Länder meine Initiative aufgegriffen haben, die Weidetierhaltung deutlich stärker zu fördern. Die Ertragssituation insbesondere der Schäferinnen und Schäfer ist sehr problematisch. Andererseits leisten sie einen erheblichen Beitrag für den Natur- und Artenschutz und für den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Besonders in Regionen, in denen der Wolf etabliert ist, brauchen die Weidetierhalter eine gezielte finanzielle Kompensation für die tatsächlichen Mehraufwendungen, die z.B. durch Präventionsmaßnahmen entstehen. Dieser zusätzliche Beitrag ist wichtig und deshalb ist es heute ein guter Tag für die Weidetierhaltung in Deutschland“.

Offizielle Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf gehen für das Monitoringjahr 2018/2019 gegenwärtig von 73 Rudeln, 5 Wolfspaaren und 10 territorialen Einzeltieren in Deutschland aus. Betroffen sind in erster Linie die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch zunehmend Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Vor dem Hintergrund, dass das Thema für alle Bundesländer zunehmend relevant wird, forderte Minister Backhaus die Bundesregierung erneut dazu auf eine Managementstrategie für die gesamte Bundesrepublik vorzulegen.

Sachsen: Umweltminister Schmidt sieht den Bund auf dem richtigen Weg

„Wir können zunächst zufrieden sein, dass der Bund dem rechtssicheren Umgang mit dem Wolf mehr Bedeutung beimisst und einzelne wichtige Fragen nun gesetzlich regeln will. So haben wir das auf europäischen Vorgaben basierende Niveau eines Schadens, der Ausnahmen vom strengen Artenschutz bei sachgerechtem Herdenschutz erlaubt, lange gefordert. Schäden werden nun nicht mehr allein auf wirtschaftliche Schäden eingeengt. Ebenso findet die Möglichkeit der sukzessiven Entnahme, wenn das schadenstiftende Tier nicht identifiziert werden kann, unsere Zustimmung. Beides ermöglicht schnellere Entscheidungen – und zügige Entscheidungen helfen den Menschen vor Ort“, sagte Staatsminister Schmidt. Er bedauert allerdings, dass der Bund erst durch eine ganze Reihe sächsischer Initiativen gewonnen werden konnte und dabei leider auf halbem Wege stehen geblieben ist.

„Wir haben ganz zentral eine streng kontrollierte Entnahmemöglichkeit in begrenzter Anzahl gefordert, die keine negativen Auswirkungen für den Erhaltungszustand haben darf. Diese fehlt in dem vorliegenden Gesetzentwurf, obwohl das europäische Recht dies zulässt! Wir sind der Auffassung, dass auch die Ausnahmen der europäischen FFH-Richtlinie 1:1 umgesetzt werden sollten. Es ist niemandem zu vermitteln, dass wir bei den Betroffenen für die Akzeptanz von strengen europäischen Schutzvorschriften werben und ihnen gleichzeitig in der EU zulässige Ausnahmemöglichkeiten von diesen strengen Regeln vorenthalten“, sagte Staatsminister Schmidt.

Sachsen werde die geplanten Änderungen des BNatSchG gleichwohl unterstützen, um einer raschen zumindest partiellen Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten im Wolfsmanagement nicht im Wege zu stehen. „Es ist wichtig, den Behörden bundesweit jetzt möglichst schnell eine größere rechtssichere Palette von Instrumenten zum Eingreifen zur Verfügung zu stellen“, so der Staatsminister. Er werde nicht nachlassen, neben den erwähnten Defiziten auch die sächsische Forderung nach einer jährlichen Beurteilung des landespezifischen Erhaltungszustandes und einer bundesweiten Managementverordnung zu thematisieren. „Da der Wolfsschutz eine bundesweite Aufgabe ist und der Wolf auch grenzüberschreitend aktiv ist, drängen sich bundesweit einheitliche Standards geradezu auf“, sagte Schmidt.

Rheinland-Pfalz: Ministerin Höfken möchte Leistungen für Natur und Umwelt ausreichend honorieren

„Die traditionelle Weidetierhaltung mit Ziegen und Schafen erhält wertvolle Kulturlandschaften wie Heide, Trocken- und Halbtrockenrasen. Diese Flächen bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel Zauneidechse, Feuerfalter oder Küchenschelle, einen wertvollen Lebensraum. Das zeigt: Diese naturschutzorientierte Beweidung leistet einen unersetzlichen Beitrag für den Artenschutz. Für diese Leistung müssen Schaf- und Ziegenhalter auch ordentlich honoriert werden. Das gilt auch gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um die Wiederkehr des Wolfes und die damit verbundenen nötigen Herdenschutzmaßnahmen. Daher ist es ein großer Erfolg, dass der Bundesrat eine jährliche Weidetierprämie von 30 Euro pro Mutterschaf oder Ziege befürwortet hat“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Die Gelder sollen aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genommen werden.

„Wir bitten Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, den Beschluss des Bundesrates umzusetzen und damit die wirtschaftliche Situation der Weidetierhalterinnen und -halter mit der Weidetierprämie real zu verbessern – anstatt immer nur die Bedrohung der Weidetierhaltung durch den Wolf zu beklagen. Denn die Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter müssen seit vielen Jahren unter erschwerten Bedingungen um ihre Existenz kämpfen. So liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen aktuell zwischen 21.000 und 25.000 Euro, der Fehlbetrag pro Mutterschaf lag 2017 bei rund 38 Euro. Allein in Rheinland-Pfalz ist die Anzahl von Mutterschafen zwischen 1995 und 2017 um 50 Prozent eingebrochen: Von 100.000 auf 50.000 Muttertiere“, so Höfken weiter.

Gemeinsam mit Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg hatte Rheinland-Pfalz im Umweltausschuss des Bundesrats einen entsprechenden Antrag eingebracht, dessen Forderungen nun in den am 28. Juni 2019 beschlossenen veränderten Bundesratsantrag von Mecklenburg-Vorpommern eingeflossen sind.

Hessen: Ministerin Prinz sieht Prämie als ein gutes Zeichen

„Mit dem Beschluss vom 28. Juni sprechen sich die Länder für eine Weidetierprämie von 30 Euro je Mutterschaf und Ziege aus. Das ist ein gutes Zeichen für die Weidetierhalter. Eine solche Prämie wird ihnen spürbar helfen. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug und muss diese Förderprämie auf den Weg bringen,“ erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz zu dem Bundesratsbeschluss.

„Die Weidetierhalterinnen und -halter leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Offenlandschaft und damit zum Naturschutz, zur Artenvielfalt und zur Erhaltung unserer Landschaftsbilder. Leider werden sie immer weniger. Ursache ist in erster Linie die schon lange bestehende, oft prekäre Einkommenssituation. Wir nehmen ihre Sorgen ernst und haben uns daher auf Bundesebene für eine Weidetierprämie stark gemacht, um die wirtschaftliche Situation der Weidetierhalterinnen und -halter deutlich zu verbessern. Darüber hinaus ist die Weidetierhaltung – besonders die Haltung von Schafen und Ziegen – wegen der niedrigen Preise für Fleisch und Wolle in den meisten Fällen nicht mehr wirtschaftlich lohnend. Wir unterstützen daher in Hessen den Aufbau von regionalen Wertschöpfungsketten und Selbstvermarktungsmöglichkeiten im Rahmen der Ökomodellregionen“, sagte Hinz.

Darüber hinaus zahlt das Landwirtschaftsministerium mit der neuen Herdenschutzprämie Plus einen landesweiten Zuschuss von 31 Euro pro Hektar für die Arbeitsaufwendungen und Investitionskosten beim sicheren Herdenschutz. „Da jederzeit mit einem Wolf gerechnet werden muss, ist ein Herdenschutz nach guter fachlicher Praxis sowie eine tägliche Inaugenscheinnahme der eigenen Weidetiere in ganz Hessen unverzichtbar“, so Hinz. Eine zusätzliche Förderrichtlinie für Investitionen in den Herdenschutz, die bundesweit ab 2020 gelten soll, befindet sich ebenfalls aktuell in Arbeit. Damit können weitere Investitionen in die Weidetierhaltung finanziert werden.

 

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