AMK-BESCHLUSS
				
					 
		Steuerentlastung für Agrardiesel
Nach einem Beschluss im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 10. bis 12. April 2019 in Landau (Rheinland-Pfalz) soll Schäfereien analog zu den Imkereien eine Steuerentlastung auf so genannten Agrardiesel gewährt werden, und zwar für die betriebliche Nutzung von Fahrzeugen, die nicht in § 57 Absatz 1 des Energiesteuergesetzes genannt sind (z.B. PKW oder Pick ups). Die Vorteile einer Steuervergünstigung sollen künftig analog auch für alternative Antriebe gelten.
				- Veröffentlicht am
Im Vorfeld hatte sich die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) an den AMK-Vorsitzenden sowie die teilnehmenden Landesvertreter mit der Bitte gewandt, den von Niedersachsen eingebrachten Antrag zu unterstützen. Die VDL begrüßt diese Beschlussfassung nachdrücklich, denn es werde ein Anliegen aufgegriffen, dass für die Schafhalter eine große Hilfe zu mehr Wettbewerbsfähigkeit darstelle.
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