Steuerentlastung für Agrardiesel auch für Schäfer
Nach einem Beschluss im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 10. bis 12. April 2019 in Landau (Rheinland-Pfalz) soll Schäfereien analog zu den Imkereien eine Steuerentlastung auf so genannten Agrardiesel für die betriebliche Nutzung von Fahrzeugen, die nicht in § 57 Absatz 1 des Energiesteuergesetzes genannt sind (also zum Beispiel PKW oder Pick ups), gewährt werden.
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Die Länderkollegen sind Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast gefolgt und fordern den Bund gemeinsam auf, hier gesetzgeberisch tätig zu werden. Dazu die Ministerin: „Das ist ein wichtiges Signal für die Schafhalter in Niedersachsen. Sie übernehmen nicht nur zentrale Funktionen in der Landschaftspflege, sondern vor allem auch in der Deichpflege. Da sich die Situation der Schäfereien durch die Einwanderung des Wolfes erheblich verschärft hat, ist der Betreuungs- und Überwachungsaufwand noch einmal deutlich größer geworden.“ Der Bund sei nun gefordert und solle das Votum der Länder möglichst zeitnah aufgreifen. Ziel müsse es sein, eine Entlastung der Schäfereien so zügig wie möglich zu erreichen.
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