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Schleswig-Holstein / Niedersachsen

Abschuss von Problemwölfen

Die bis Ende März gültigen Abschussgenehmigungen für den Wolf GW717m in Niedersachen und den Wolf für den Wolf GW924m in Schleswig-Holstein wurden verlängert.
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In Niedersachsen wird die bis Ende März befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m bis zum 30.04.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben. Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.

In Schleswig-Holstein gilt die Abschussgenehmigung für das Tier GW924m laut Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht jetzt unbefristet.

 

 

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