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Schleswig-Holstein

Verstärktes Wolfsmanagement und Förderung zusätzlicher Präventionsmaßnahmen

Das Kieler Umwelt- und Landwirtschaftsministerium stellte am 13. Februar 2019 seine Pläne zur Verbesserung des Herdenschutzes und Erweiterung des Wolfsmanagements vor. Durch personelle Verstärkung im Wolfsmanagement beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) und Auslagerung von organisatorischen Aufgaben an externe Dienstleister soll den wachsenden Aufgaben des Wolfsmanagements Rechnung getragen werden.
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In den Kreisen, in denen Wölfe als resident eingestuft werden müssen und mit wiederkehrenden Rissen zu rechnen ist, soll ein dauerhafter Herdenschutz zunächst bei großen oder besonders gefährdeten schafhaltenden Betrieben vom Ministerium finanziert werden. So können mit begrenzten Finanzmitteln die Betriebe erreicht werden, denen ein Großteil der Schafe gehört. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht sagt dazu: „Es ist weiterhin richtig, dass auch dem streng geschützten Wolf klare Grenzen gesetzt werden. Um die Entwicklung weiterer Problemwölfe zu verhindern, müssen wir dafür gerade bei dem weiteren Ausbau des Herdenschutzes dranbleiben. Es muss allen klar sein, dass die Genehmigung zum Abschuss des Problemwolfes eine Ausnahme ist, die auf keinen Fall zur Regel werden kann und wird. Neben den bisher zur Verfügung gestellten Herdenschutzpaketen soll daher nun an bestimmten Präventionsschwerpunkten in dauerhafte Herdenschutzzäune investiert werden. Das kann aber nicht auf einen Schlag umgesetzt werden, sondern wird schrittweise geschehen.“

Präventionsschwerpunkte ausbauen

Angesichts der teilweise neuen Erkenntnisse über einzelne Wölfe in den Kreisen Dithmarschen, Pinneberg, Steinburg und Segeberg gelten diese Kreise als besondere Präventionsschwerpunkte, in denen zeitnah der Übergriff von Wölfen auf Nutztiere verhindert werden soll. „Das dauerhafte Leben mit Wölfen stellt die Halterinnen und Halter vor eine neue Herausforderung, deshalb werden wir in den besonders und dauerhaft betroffenen Kreisen durch eine neue Konzeption von Wolfspräventionsgebieten die Möglichkeiten für intensive und langfristige Herdenschutzmaßnahmen eröffnen“, erklärt Minister Albrecht. Deich- und Deichvorlandbereiche bleiben in diesen Kreisen von den Regelungen ausgenommen. Hier wird auch weiterhin ohne Präventionsleistung die vorgesehenen Ausgleichszahlungen bei Rissen geleistet werden. Für tragfähige Lösungen an Deichen stimmt sich das Ministerium gemeinsam mit Niedersachsen und dem Bund eng ab. „Gerade in Wolfspräventionsgebieten brauchen wir die Mithilfe insbesondere der Schafthalterinnen und Schafhalter. Wenn nicht gezäunt wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Wolf niederlässt und sich auf Schafe spezialisiert, deutlich höher. Hier müssen wir schrittweise weiterkommen“, so Minister Albrecht.

Wolfspräventionsgebiete

In Wolfspräventionsgebieten werden weiterhin mobile und temporäre Herdenschutzpakete an Schafhalter kostenfrei verliehen, da die Finanzierung von dauerhaftem Schutz kurzfristig nicht allen Betrieben zu Gute kommen kann. Bestehen blieben auch die Ausgleichszahlungen bei Rissereignissen, wenn Herdenschutzmaßnahmen lang- oder kurzfristiger Art beantragt oder umgesetzt wurden. „Wir werden sicherstellen, dass den Aspekten der Weidetierhaltung und des Naturschutzes auch im Rahmen der dauerhaften Wolfs-Präventionsmaßnahmen Rechnung getragen wird. Dennoch brauchen wir mehr Engagement beim Herdenschutz, um die Spezialisierung von Wölfen auf Nutztiere zu verhindern und zu einer echten Koexistenz zu gelangen“, sagte Albrecht.

Antragstellung

Die Schafshalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten können ab sofort einen formlosen Antrag auf Präventionsförderung an das MELUND unter folgendem Kontaktdaten stellen: wolfspraevention@melund.landsh.de

Weitere Informationen und eine Liste der Rissvorfälle.

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