Aktuelle Regelungen zur Verbringung
Im Zuge des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Landkreis Rastatt hat das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg im Dezember 2018 die aktuellen Regelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Betrieben in Baden-Württemberg veröffentlicht. Zeitgleich hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Tierhaltererklärungen für Schlachttiere und Kälber aktualisiert.
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Rinder, Schafe, Ziege und Gatterwild können zunächst zeitlich befristet bis zum 28. Februar 2019 (danach wird in Abhängigkeit von der Wetterlage und der Verfügbarkeit von Impfstoff neu beraten) aus der Restriktionszone in die freien Gebiete Deutschlands verbracht werden, wenn sie innerhalb von sieben Tagen vor dem Verbringen mit negativem Ergebnis in der PCR untersucht worden sind und vom Zeitpunkt der Probenahme bis zum Verbringen mittels Repellent gegen Gnitzen geschützt worden sind.
Für empfängliche Tiere, die in diesem Jahr wegen der verzögerten Impfstoffbereitstellung nicht rechtzeitig nachgeimpft werden konnten, wird eine Fristüberschreitung bei der Impfung gegen BTV-8 um drei Monate akzeptiert.
Tiere zur unmittelbaren Schlachtung können auf Basis der beigefügten Tierhaltererklärung ebenfalls in Schlachtstätten außerhalb des Restriktionsgebietes verbracht werden, wobei Sammeltransporte zulässig sind; eine Repellentbehandlung der Schlachttiere ist nicht erforderlich.
Aussichten auf Impfstoff
Die Tierhaltererklärung für Kälber, die unmittelbar Biestmilch von ihren geimpften Müttern (wirksamer Impfschutz gegen BTV-8) erhalten haben, ist für das Verbringen innerhalb Deutschlands zugelassen.
Nach Mitteilung des Paul-Ehrlich-Institutes wurde am 20. Dezember 2018 eine Charge mit 500.000 Dosen BTV 8-Impfstoff freigegeben. Diese Menge ist für die Grundimmunisierung von 250.000 Tieren ausreichend. Der Impfstoff sollte ab Anfang Januar 2019 zur Verfügung stehen.
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