Auszahlung vor Weihnachten
Direktzahlungen werden in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erst zum 30. Dezember, sondern noch vor Weihnachten ausgezahlt. Aufgrund der extremen Trockenheit 2018 und der damit verbundenen außergewöhnlichen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe wurde die Auszahlung vorgezogen. Planmäßig wurden Anfang Dezember die Fördergelder aus dem Gemeinsamen Antrag ausgezahlt.
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„Die Verwaltung hat planmäßig Anfang Dezember mit den Auszahlungen der Fördergelder aus dem Gemeinsamen Antrag begonnen. Zum 6. Dezember waren die Gelder aus den ersten Auszahlungsläufen des Förderprogramms für steiles Grünland, der Landschaftspflegerichtlinie, der Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete sowie der Einkommensverlustprämie aber auch für die Umstrukturierung im Weinbau im Umfang von rund 44 Millionen Euro auf den Konten der Landwirte gutgeschrieben“, sagte Baden-Württembergs Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag, den 10. Dezember 2018, in Stuttgart. Ausgezahlt werden könnten nur Anträge, bei denen sowohl Verwaltungs- und Betriebskontrollen abgeschlossen und die Prüfergebnisse umgesetzt seien. Bei den Maßnahmen finden bis zum Jahresende weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge statt.
„Bei den Direktzahlungen wird in diesem Jahr die Auszahlung bereits vor Weihnachten erfolgen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Probleme bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Folge der Dürre sowie der wenigen Bankarbeitstage zwischen den Jahren wurde die Auszahlung vorgezogen“, erklärte Minister Hauk.
Bund unterstützt frühzeitige Auszahlung
Das Bundeslandwirtschaftsministerium, welches die EU-Gelder im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, hat die frühere Zahlung unterstützt und übernimmt die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer Auszahlung zum Jahreswechsel. Der Bund muss die gesamte Auszahlung vorfinanzieren und kann die Gelder erst im Januar von der EU erstattet bekommen. „Damit wird der frühestmögliche Auszahlungstermin realisiert und rund 38.900 Landwirte erhalten ihre Direktzahlungen vor Weihnachten“, so der baden-württembergische Minister.
Bei den Direktzahlungen können nur vollständig abgeschlossene Anträge, bei denen alle EU-Vorgaben eingehalten sind, ausgezahlt werden. Ferner müssen in einem Landkreis alle Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt sein, damit überhaupt fertige Anträge ausgezahlt werden dürfen. In allen Landkreisen wurden die Vor-Ort-Kontrollen soweit abgeschlossen, so dass auch flächendeckend die EU-Mittel überwiesen werden können. Durch die frühere Auszahlung ist die Bearbeitungszeit der Anträge – insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen – verkürzt. Deshalb kann nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Auskünfte zum Einzelfall können gegebenenfalls bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.
Für Anträge, die zum frühen Auszahlungstermin noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten, werden die nächsten Auszahlungen bereits ab Anfang Januar 2019 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen.
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