Antragsfrist für Dürrehilfe verlängert
Das Brandenburger Agrarministerium hat heute die Antragsfrist für das Bund-Länder-Programm „Dürrehilfe“ um eine Woche verlängert. Das Antragsverfahren endet nunmehr am Freitag, den 7. Dezember 2018.
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Bis dahin müssen Landwirtschaftsbetriebe ihre Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), eingereicht haben.
Der Bund hat sich für ein Verfahren entschieden, das, insbesondere wenn es um juristische Personen wie die Anteilseigner der Agrargenossenschaften geht, große Anforderungen stellt. Der hohe Zeitdruck ergibt sich daraus, dass der Bund seine Mittel nur 2018 zur Verfügung stellt.
Über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg können die Antragsformulare für das Bund-Länder-Programm ausgefüllt werden.
Zum Ausgleich der diesjährigen Trockenschäden in der Landwirtschaft werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Dürrehilfe“ für Brandenburg insgesamt 46 Millionen Euro bereitgestellt. 23 Millionen Euro trägt der Bund, 23 Millionen das Land. Die Mittel stehen für Agrarbetriebe zur Verfügung, die aufgrund der Wettersituation 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind.
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