Antragsfrist für Dürrehilfe verlängert
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Dürregeschädigte Landwirte können ihre Anträge auf finanzielle Hilfen nunmehr bis einschließlich 30. November 2018 beim sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einreichen. Die entsprechenden Antragsformulare sowie Hinweise sind weiterhin auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft abrufbar.
Hilfe können landwirtschaftliche Betriebe erhalten, bei denen die Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion mindestens 30 Prozent unter dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt und die in ihrer Existenz gefährdet sind. Für die Bewertung, ob eine Existenzgefährdung vorliegt, werden die Liquidität des Unternehmens sowie die Einkünfte und außerlandwirtschaftliches Vermögen der Betriebsinhaber oder Gesellschafter herangezogen. In Sachsen wird derzeit von einem Gesamtbedarf von 44 Millionen Euro ausgegangen, 22 Millionen Euro davon wird der Bund bereitstellen.
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