VDL begrüßt Bundesratsinitiative zum Wolf
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Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) sieht in dem Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg eine gute Grundlage, in der konkrete Anliegen deutlich benannt werden. Die VDL erkennt darin viele Forderungen wieder, die von den Schafhaltern bereits seit Jahren erhoben werden.
Ein wichtiger Punkt ist die Aufforderung an die Bundesregierung, endlich das Bundesnaturschutzgesetz daran anzupassen, was die FFH-Richtlinie bereits ermöglicht. Damit käme man schon mal einen Schritt weiter. Trotzdem muss die Bundesregierung weiterhin aufgefordert werden, den Antrag der Schweiz zu unterstützen, die eine Änderung der Berner Konvention fordert, mit der der Wolf von „streng geschützt“ in „geschützt“ eingestuft werden soll.
Ebenso sei auf europäischer Ebene eine Änderung der FFH-Richtlinie anzustreben. Es müsse die Voraussetzung geschaffen werden, um echte Obergrenzen in den Mitgliedstaaten einzuführen.VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff sagt dazu: „Der Bundesratsantrag ist in vielen Punkten konsequenter als der Beschluss des Bundestages von diesem Sommer ,Herausforderungen durch die Rückkehr des Wolfes bewältigen und den Schutz von Weidetieren durch ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement gewährleisten’. Mit dem Beschluss ist der Bundestag noch hinter der eigenen Koalitionsvereinbarung zurückgeblieben.“
Die Schafhaltung in Deutschland ist von der Ausbreitung des Wolfes in so starkem Maße betroffen, dass etliche Betriebe an Aufgabe denken. Die wirtschaftliche Situation der deutschen Schafhaltung ist mehr als angespannt. Sie verliert ihre Perspektive völlig, wenn das Management rund um den Wolf nicht umgehend verbessert wird. „Es wird Zeit, dass einige Leute endlich einsehen, dass es keine flächendeckende hundertprozentige Sicherheit geben wird“, so Lückhoff. „Ich hoffe sehr, dass der Antrag im Umweltausschuss des Bundesrates nicht so verwässert wird, dass er das gedruckte Papier nicht mehr wert ist, und dass die Bundeskanzlerin nicht erst bei der Halbzeitbilanz der Koalition feststellt, dass der Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umgesetzt wurde.“
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