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Nordrhein-Westfalen

NRW bereitet Dürrebeihilfe vor

Bund und Länder wollen landwirtschaftliche Betriebe, deren Existenz aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer gefährdet ist, finanziell unterstützen. Hierzu  soll ein Hilfsprogramm in Kraft treten, das zu gleichen Teilen von Bund und Ländern finanziert wird. 

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Die dazu erforderliche Verwaltungsvereinbarung wurde in der vergangenen Woche von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterzeichnet. Das Kabinett hat dieser Verwaltungsvereinbarung heute zugestimmt. "Neben den Ad-hoc-Maßnahmen, die wir im Sommer umgesetzt haben, wird es mit der Verwaltungsvereinbarung nun auch finanzielle Hilfen für Betriebe geben, die in Notlage geraten sind", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Noch sei nicht absehbar, wie viele Anträge eingereicht werden.

Für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen wird der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zuständig sein. Anträge werden voraussichtlich ab Ende Oktober bis Ende November 2018 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden können. Betroffene Landwirte, die einen Antrag auf Dürrebeihilfe stellen wollen, können sich ab sofort bei den Kreisstellen registrieren lassen. Sie bekommen dann die Antragsunterlagen zugeschickt, sobald diese vorliegen.

Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Als Kriterien für die Bedürftigkeit gelten neben dem Ernterückgang und wirtschaftlichen Einbußen eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro bei Ehe- oder Lebenspartnern beziehungsweise 90.000 Euro bei Ledigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.500 Euro. Bei der Betrachtung der Existenzgefährdung werden auch außerlandwirtschaftliches Einkommen und Privatvermögen berücksichtigt.

Langfrisitge Vorsorge notwendig

Um künftig auch langfristige Hilfsstrategien bereitstellen zu können, wurde auf der Agrarministerkonferenz am 28. September in Bad Sassendorf beschlossen, geeignete Rahmenbedingungen für ein klimaangepasstes Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft zu schaffen. "Parallel zu kurzfristigen Hilfestellungen müssen wir langfristig vorsorgen", so Heinen-Esser. Diese Risikovorsorge umfasse angesichts der Zunahme von Extremwetterlagen und der dadurch verursachten Ertragsausfälle, insbesondere Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. 

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