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RÜCKSTUFUNG DES WOLFES

VDL fordert Änderung der Berner Konvention zum Wolf

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze aufgefordert, einen Antrag der Schweiz auf eine Umstufung des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention zu unterstützen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Die Schweiz hat am 16. August 2018 bei der Berner Konvention des Europarates eine Rückstufung des Wolfes von Anhang II "streng geschützt" in Anhang III "geschützt" beantragt. Nach Anhang II dürfen Tiere weder gestört und gefangen, getötet oder gehandelt werden. Anhang III enthält solche Tierarten, die zwar schutzbedürftig sind, aber im Ausnahmefall bejagt oder in anderer Weise genutzt werden dürfen. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention wird den Antrag voraussichtlich in seiner jährlichen Sitzung im November beraten.
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