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Baden-Württemberg

Positionspapier der Landnutzerverbände

In einem gemeinsamen Positionspaier haben neun Verbände in Baden-Württemberg ihre Forderungen im Zusammenhang mit der Diskussion um Wolf und Herdenschutz zusammengefasst.
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Die folgenden Verbände haben zum Thema Herdenschutz ein gemeinsames Positiospapier verfasst:

  • Ziegenzuchtverband Baden-Württemberg e.V.,
  • Verband für landwirtschaftliche nutztierartige Haltung von Wild e.V.,
  • Rinderunion Baden-Württemberg e.V.,
  • Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.,
  • Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V.,
  • Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.,
  • Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.,
  • Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V.,
  • Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau e.V.

In diesem Positionspapier geht es im Einzelnen um folgende Aspekte:

1. Tierhalterhaftung

Das mit Abstand größte Risiko für die Weidetierhalter ist ihre mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für die Folgen eines durch Wolfsangriffe verursachten Ausbruchs von Weidetierherden. Daher erwarten wir eine rechtlich umfassende Befreiung der Weidetierhalter von ihrem Haftungsrisiko in solchen Fällen, beispielsweise durch eine Beweislastumkehr zugunsten der Weidetierhalter.

2. Wolfsmanagement

Wir erwarten eine Antwort der politisch Verantwortlichen auf die Frage, wie sie mit einer 30prozentigen Reproduktionsrate der Wolfspopulation verantwortungsvoll umgehen werden und, dass sie dafür Sorge tragen, dass bei uns lebende Wölfe Menschen und Nutztiere meiden. Zur Vereinheitlichung des Wildtiermanagements fordern wir die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg.

3. Herdenschutz

Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen im Land eine klare und eindeutige Aussage, dass es in Baden-Württemberg keine rechtsverbindlichen Vorgaben für Mindeststandards beim Herdenschutz gibt, insbesondere, die Aussagen des Bundesamtes für Naturschutzes zur Zäunung in Baden-Württemberg keine Gültigkeit haben. Aufgrund unserer kleinteiligen und häufig im Nebenerwerb betriebenen Tierhaltung sind die bekannten Maßnahmen des Herdenschutzes in Baden-Württemberg weder wirtschaftlich zumutbar noch praktikabel.

4. Weidetierschutzzone

Die Weidetierhaltung muss in Baden-Württemberg auch bei Anwesenheit von Wölfen ohne zumutbaren Mehraufwand flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben. Deshalb sind insbesondere in ökologisch wertvollen  Raumschaften, in denen Präventionsmaßnahmen nicht möglich und zumutbar sind, sogenannte Weidetierschutzzonen festzusetzen. In diesen Zonen muss eine unbürokratische Entnahme von Wölfen trotz Artenschutz erlaubt sein.

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