Landeschafzuchtverband und Umweltministerium diskutieren über künftigen Herdenschutz
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Umweltministerium und Schafzuchtverband einigten sich dabei auf die formalen Anforderungen für die Einzäunung von Schafweiden in Wolfsgebieten. In Gebieten, die künftig als Wolfsterritorium definiert werden, weil ein Wolf oder mehrere Wölfe dort heimisch geworden sind, muss der elektrische Zaun um eine Herde mindestens 90 cm hoch sein, und der Zaun muss die gesamte Weide ohne Schlupflöcher umfassen. Staatssekretär Andre Baumann sagte dazu: „Mit dieser Mindesthöhe liegen wir an der unteren Grenze der bundesweit geltenden Empfehlungen. Ich hoffe, dass wir mit dieser Minimalanforderung den Schäferinnen und Schäfern die Sorge vor komplizierten und teuren Pflichtmaßnahmen zum Herdenschutz wenigstens teilweise nehmen können, zumal die Anschaffungskosten für die Zäune bis zu 90 % bezuschusst werden können.“
LSV begrüßt die Regelung
LSV-Geschäftsführerin Anette Wohlfarth begrüßte die gefundene Regelung, damit werde Herdenschutz in Baden-Württemberg einfacher beziehungsweise überhaupt erst machbar: „Steillagen und steiniger Untergrund machen es vielen Schäferinnen und Schäfern im Land nahezu unmöglich, einen stabilen Zaun in einer Höhe von 120 cm aufzustellen. Ein korrekter Herdenschutz ist aber in Wolfsgebieten vorgeschrieben und Voraussetzung für Entschädigungszahlungen bei Rissen durch einen Wolf.“
Zwar seien damit noch nicht alle Fragen der Schäferei zum künftigen Herdenschutz beantwortet, sagte Anette Wohlfarth weiter. Beispielsweise der Schutz von Offenställen und die Einzäunung in unwegsamem Ufergelände müssten noch diskutiert werden. „Aber der Anfang ist gemacht, wir sind auf einem guten Weg“, so Wohlfarth.
Baumann: "Wir brauchen die Schäferei!"
Staatssekretär Baumann sagte zu, die Interessen der Schäferei nicht aus den Augen zu verlieren, er wisse, dass viele Betriebe am Rande der Existenz wirtschaften und keine großen zusätzlichen Belastungen mehr tragen könnten. Die Rückkehr der Wölfe und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen dürften nicht die Existenz der Betriebe gefährden.
Er wisse auch, versicherte Baumann, dass Schäferinnen und Schäfer mit ihren Tieren eine unverzichtbare Arbeit in der Landschaftspflege leisten: „Wir brauchen die Schäferei, um unsere Kulturlandschaften zu erhalten. Wegen dieser großen Bedeutung für den Naturschutz ist es unsere originäre Aufgabe als Naturschutzverwaltung, die Schäfereibetriebe im Land zu unterstützen, damit sie Ihre wichtige Aufgabe auch in Zukunft erfüllen können.“
Einig waren sich Baumann und Wohlfarth darin, dass die Förderung von Schutzzäunen sowie die Entschädigung von Schäfereibetrieben nach Wolfsattacken schnell und unbürokratisch abgewickelt werden müssten.
In diesem Zusammenhang hat das Umweltministerium heute noch einmal versichert, dass der in Bad Wildbad betroffene Schäfer schnell für die verlorenen Tiere entschädigt wird, wenn sie tatsächlich von einem Wolf attackiert wurden. „Das Verständnis des Ministeriums hinsichtlich Anforderungen an den Herdenschutz und dessen Umsetzbarkeit ist sehr gut“, sagte LSV-Geschäftsführerin Anette Wohlfarth nach dem Gespräch.
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