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Mecklenburg-Vorpommern

GAP-Modell schlägt Prämie auch für Schaf- und Ziegenhalter vor

„Die Schaf- und Ziegenhaltung im Land leistet einen unverzichtbaren Beitrag in der Landschafts- und Deichpflege und trägt zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei. Doch obgleich sich in Mecklenburg-Vorpommern die Schafbestände in den letzten drei Jahren stabilisiert haben, hält die schwierige wirtschaftliche Lage der Schafhalter an“ sagte Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, am 21. April 2018 auf der Mitgliederversammlung des Landesschaf- und ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

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Seit 2005 waren mit der Umwandlung der produktbezogenen EU-Direktzahlungen in Betriebsprämienzahlungen die Schafbestände in Mecklenburg-Vorpommern und deutschlandweit zunächst zurückgegangen. In den zurückliegenden drei Jahren seien sie im Land wieder leicht angestiegen und seither stabil. „Derzeit werden im Land in 300 Betrieben etwa 70.500 Schafe gehalten, davon 46.900 Mutterschafe. Unser Ziel ist, diesen Bestand mindestens zu erhalten“, so Dr. Buchwald.

Der Staatsekretär stellte den Schafzüchtern das Modell aus Mecklenburg-Vorpommern „Veränderungen anschieben – Vorschläge für die gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) nach 2020“ vor, dessen Kernthese die Kopplung der künftigen EU-Agrarförderung an das Erbringen ökologischer Leistungen durch die Landwirte ist.

Das GAP-Modell aus Mecklenburg-Vorpommern schlägt unter anderem für jedes EU-Mitgliedsland ein Budget für eine Tierprämie auf der Grundlage des jeweiligen Tierbestandes vor. Aus diesem Budget könnten die Mitgliedsstaaten den Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen eine nach Tierbestand je Hektar zu berechnende Tierprämie auszahlen. Als Bezugsgröße dient die „raufutterverzehrende Großvieheinheit“ (RGV), die die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen vergleichbar macht. Die vorgeschlagene Tierprämie für jeden Betrieb liegt bei 70 Euro für maximal zwei RGV je Hektar.

Zur Forderung des Bundesverbandes Berufsschäfer (BVBS) nach einer Wiedereinführung einer Weidetier- oder Mutterschafprämie, wie sie bis 2004 gezahlt worden war, sagte Dr. Buchwald: „Wir haben großes Verständnis für diese Forderung, allerdings wäre zur Änderung der EU-Direktzahlungen unter anderem ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene notwendig. Das lässt sich kurzfristig in dieser Förderperiode nicht umsetzen.“

Umsetzbar in der Förderperiode nach 2020 seien dagegen die Vorschläge aus dem Mecklenburg-Vorpommern-Modell zur GAP, die die Honorierung der Raufutterfresserhaltung vorsehen.

 

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