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Niedersachsen

Weidetierhaltung und Wolf – wie geht das?

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hatte am 19. Februar 2018 zu einer Veranstaltung zum Thema Wolf nach Northeim eingeladen. Das Wolfsbüro Niedersachsen stellte die aktuelle Gesetzeslage vor.
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„Herdenschutzhunde sind kein Allheilmittel“, betont Schäfer Peter Schirmer, aber er bereut die Anschaffung nicht.
„Herdenschutzhunde sind kein Allheilmittel“, betont Schäfer Peter Schirmer, aber er bereut die Anschaffung nicht.Peter Schirmer
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Das Wolfsbüro in Hannover (Tel. 0511/3034-3034) berät zum Herdenschutz in der Nutztierhaltung und fördert Präventionsmaßnahmen wie den Zaunbau mit wolfsabweisendem Grundschutz oder den Einsatz von Herdenschutzhunden. Außerdem ist das Wolfsbüro zuständig für die amtliche Verursacher-Feststellung bei Nutztierrissen und nimmt die Zahlung von Ausgleichszahlungen gemäß der niedersächsischen Richtlinie Wolf vor. Derzeit gibt es laut dem Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft in Niedersachsen 14 Wolfsrudel, zwei Wolfspaare und drei standorttreue Einzelwölfe (Stand Januar 2018).

Wer kann beantragen?

Partner bei der Umsetzung der Richtlinie Wolf für die Riss-Dokumentation sind die ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater (Liste auf der Seite des Wolfsbüros) sowie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit fachlichen Stellungnahmen zu den Präventionsanträgen. Eine Herdenschutz-Prävention beantragen können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften sowie Nutztierhalter im Haupt- und Nebenerwerb, nicht aber Hobbyhalter. Gefördert werden Herdenschutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gatterwild niedersachsenweit, für Rinder und Pferde nur in Ausnahmefällen und bestimmten Regionen wie z.B. Cuxhaven oder Heidekreis. Nur die erstmalige Aufrüstung und Neuanschaffung von Schutzzäunen und Zubehör für einen wolfsabweisenden Herdenschutz oder die erstmalige Anschaffung von wolfsabweisenden Pferchen/Nachtgattern oder die Anschaffung von Herdenschutzhunden wird bezuschusst, bereits in der Vergangenheit getätigte Investitionen zum Herdenschutz werden nachträglich nicht mehr gefördert. Erstattet werden 80 % der Materialkosten, aber nicht die Arbeitskosten (Stand Feb. 2018).

Neu ab 7. Juni 2018

Wichtig für die Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhalter in Niedersachen: Ab dem 7. Juni 2018 gibt es keine „Billigkeitsleistungen“ bei Rissen mehr, wenn kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist.

Schäfer Peter Schirmer vom Naturhof Mühlenberg in Clausthal-Zellerfeld berichtete bei der Northeimer Veranstaltung von seinen Erfahrungen mit Herdenschutzhunden in der Schäferei. Mehr dazu in "Schafzucht" 6/2018.

 

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