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Begrenzung der Wolfspopulation

Sachsen: Petition mit 18590 Unterschriften übergeben

Am 10. Januar 2018 erfolgte die Übergabe der Sammel-Petition "Begrenzung der Wolfspopulation" an den sächsischen Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rössler und die Vorsitzende des Petitions-Ausschusses, Frau Lauterbach.
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Übergabe der Petition an (v.l.): Kerstin Lauterbach, Dr. Matthias Rößler und Alois Mikwauschk (Landtagsabgeordneter).
Übergabe der Petition an (v.l.): Kerstin Lauterbach, Dr. Matthias Rößler und Alois Mikwauschk (Landtagsabgeordneter).Christian Gruhn
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Die seit Juni 2017 in Zeichnung befindliche Petition zur Begrenzung der Wolfspopulation, vertreten durch den Petenten Georg Lebsa, fand am 14. Dezember 2017 ihr planmäßiges Ende. Die Lausitzer Bürgerinitiative "Wolfsgeschädigte/besorgte Bürger" hat das gemeinnützige und unabhängige  Onlineportal "openPetition" für ihre Unterschriftensammlung genutzt.

Mit Ende der Zeichnungsfrist am 14. Dezember unterzeichneten insgesamt 18 590 Bürger, davon 16 743 aus Sachsen (12 777 aus dem Landkreis Bautzen) diese Petition. Das für einen Erfolg notwendige Quorum von 12 000 Stimmen in Sachsen wurde zu 155 % erreicht. Die Petition fand erfreulicherweise auch bundesweit und über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus reges Interesse und Beachtung. Auch einige Landtagsabgeordnete des Sächsischen Landtags aller Fraktionen haben zu diesem Thema online Stellung bezogen (siehe Petitionsseite).
Ein wachsender Teil der sächsischen Bevölkerung in den Gebieten mit höchstem Wolfsvorkommen in Europa ist zutiefst unzufrieden mit dem derzeitigen Ist-Stand und den weiteren Aussichten auf Zuwachs. Entgegen allen Beteuerungen, der Wolf wäre scheu, wird in der deutsch-sorbischen Kulturlandschaft das Gegenteil wahrgenommen. Aus diesem Grund werden die Politiker parteiübergreifend aufgefordert, die sächsische Wolfs-Politik zügig den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und wirksame Entscheidungen zu treffen.

Wichtig sind der Bürgerinitiative dabei folgende Punkte:

  • Für den Wolf  in Sachsen – der  hier bereits im Jagdrecht steht –  sollte die ganzjährige Schonzeit aufgehoben  und eine  kontrollierte Bejagung bzw. Begrenzung der Wolfspopulation ermöglicht werden. Der Wolf sollte  baldmöglichst aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden. Bereits jetzt lässt diese Richtlinie bei vermehrten Schäden durch Wölfe die Regulierung des Wolfsbestandes zu. Das Mittel der „Schutzjagd“, wie sie in Schweden angewandt wird,  sollte auch in Deutschland Anwendung finden.
  • Der  Verdacht der Hybridisierung der Wolfspopulation  ist  endgültig auszuräumen. Dazu sollten craniometrische Untersuchungen (Schädelvermessungen) an den  sich im staatlichen Senckenberg-Institut befindlichen weit über 100  vorhandenen Schädeln verunfallter/toter  Wölfe durchgeführt werden, und zwar durch international anerkannte Wolfs-Experten bzw. durch staatlich unabhängige Institute. Alternativ könnte von jedem vorhandenen Rudel ein Tier entnommen und untersucht werden.
  • Hybriden gefährden den artenreinen Wolf! Sie unterstehen nicht dem Artenschutz!
  • Die Wolfspopulation und deren Erhaltungszustand ist danach  länderübergreifend (EU-Nachbarländer) abschließend zu beurteilen und zu regulieren.
  • Die Rudeldichte in der Lausitz ist zu verringern.
  • Geeignete Schutzgebiete für den Wolf sind in Abstimmung mit der ansässigen Bevölkerung auszuweisen. Warn- und Hinweisschilder sind in in allen Wolfsterritorien aufzustellen.
  • Verharmlosende Darstellungen und Werbung für das  Raubtier Wolf  in Schulen und Kindergärten ist zu untersagen.
  • Fragen der Verkehrssicherheit  und  aller  weiteren sicherheitsrelevanten Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Wolf sind weiter abzuklären und der betroffenen Bevölkerung kund zu tun.
  • Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, durch die Medien über all diese Punkte zum Wolf umfassend und ehrlich informiert zu werden.
  • Tier- und Artenschutz gilt für  alle  Nutz- und Wildtier-Arten.
  • Die naturnahe und ökölogische Weidewirtschaft und Nutztierhaltung verdient  höchsten gesellschaftlichen Respekt und ist zu schützen und zu fördern.
  • Wer den Wolf im öffentlichen Interesse will, muss auch im öffentlichem Interesse die volle Kostenübernahme  aller direkten und indirekten Schäden garantieren.
  • Es müssen  für Begutachtungen von Schadensfällen landesunabhängige, neutrale Rissgutachter zum Einsatz kommen.
 

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