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Beihilfen

Agrarminister fordern Verdopplung der De-minimis-Beihilfe

Für eine Verdopplung des Höchstbetrags der De-minimis-Beihilfe in der Europäischen Union hat sich die Agrarministerkonferenz ausgesprochen.
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Bei ihrer jüngsten Zusammenkunft in Lüneburg forderten die Ressortchefs, den einzelbetrieblichen Schwellenwert auf 30 000 Euro und die nationale Obergrenze auf 2 % des jährlichen Produktionswerts der Landwirtschaft eines Mitgliedstaats zu erhöhen. „Die De-minimis-Beihilfe ist für unsere Landwirte ein zentrales und unverzichtbares Förderinstrument“, erklärte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Erfreut zeigte sich der CDU-Politiker über die Einschätzung des Bundes, dass eine solche Erhöhung durchaus realistisch sei. De-minimis-Beihilfen sind Förderungen, die auf Grund ihrer Geringfügigkeit von der Europäischen Union pauschal freigegeben sind. Sie müssen folglich nicht notifiziert werden.
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