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Nordrhein-Westfalen

Weidetierhaltung muss Kernanliegen des Naturschutzes werden

Der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) fordert, dass über den vollständigen und rechtssicheren Ausgleich aller finanziellen Nachteile hinaus der Schutz der Weidetierhaltung ein Kernanliegen des Naturschutzes in NRW werden muss.
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Angesichts der rasanten Ausbreitung des Wolfes in Deutschland sowie der Fälle von gerissenen Weidetieren auch in NRW wächst die Sorge vor den Folgen für die Weidehaltung landwirtschaftlicher Nutztiere.
Zuletzt noch im Mai war im Oberbergischen Kreis ein Wolf gesichtet worden; ein tot aufgefundenes Schaf mit Bissspuren an Kehle und Kopf geht nach Angaben der Behörden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Konto des grauen Räubers.

Risse von Weidetiere

Bereits im vergangenen Jahr waren Weidetiere in Hamminkeln und Rösrath sowie im angrenzenden Westerwald gerissen worden. Erhebliche Unruhe ausgelöst hat zudem, dass in Niedersachsen selbst ausgewachsene Rinder Opfer von Wolfsangriffen wurden. Gerade in dichtbesiedelten und verkehrsreichen Gebieten wie NRW bergen Angriffe von Wölfen aber auch erhebliches Konflikt- und Gefährdungspotenzial durch Panikfluchten angegriffener Herden. Nach Auffassung des RLV sind der Rückkehr des Wolfes daher Grenzen zu setzen.

Wolfsmanagagementplan NRW reicht nicht aus

Dazu ist insbesondere eine konsequente und schnelle Entnahme verhaltensauffälliger oder wiederholt Weidetiere bedrohender Wölfe unverzichtbar - der im Frühjahr 2016 vorgelegte Wolfsmanagementplan NRW reicht dazu nicht aus. Denn Wölfe, die lernen, dass für sie keinerlei Grenzen gelten, die jegliche Scheu vor Schutzmaßnahmen und letztlich auch vor dem Menschen verlieren, sind eine Gefahr und der Grund für erhebliches Konfliktpotenzial, so der RLV. Zudem seien jegliche wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Auftritt des Wolfes entstehen, den Weidetierhaltern dauerhaft, vollumfänglich und rechtssicher auszugleichen - perspektivisch am besten durch ein Landesgesetz.

Finanzieller Ausgleich plus Schutz der Weidetiere

Mit der Anfang 2017 veröffentlichten „Förderrichtlinie Wolf“ drohen Tierhalter dagegen aufgrund zahlreicher Zuwendungsbegrenzungen und Förderausschlüsse auf Kosten sitzen zu bleiben. Ohne den schonenden Einsatz von Schafen und Rindern in der Landschaftspflege oder im Vertragsnaturschutz ist jedoch auch erfolgreicher Artenschutz kaum denkbar. Über den vollständigen und rechtssicheren Ausgleich aller finanziellen Nachteile hinaus muss der Schutz der Weidetierhaltung daher ein Kernanliegen des Naturschutzes in NRW werden, fordert der RLV.

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