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Rheinland-Pfalz

Wissing gibt Ackerbrachen für Futternutzung frei

Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagiert der Minister auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünlandflächen durch die anhaltende Trockenheit im Frühjahr.
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„Die Freigabe der Flächen soll die schwierige Situation für die tierhaltenden Betriebe etwas abmildern“, hat Landwirtschaftsminister Dr. Wissing die Freigabe begründet. Ein Großteil der rund 13.000 ha umfassenden Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, sagte Wissing.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 1. Juli brachliegende Ackerflächen und Feldränder mähen oder durch Tiere beweiden lassen. Die anhaltende Trockenheit in den letzten Monaten hat zu Futterknappheit in den Betrieben geführt.

Zudem hat der Minister die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, das Rentenbank-Programm zur Liquiditätssicherung entsprechend zu ergänzen. Damit könnten Betriebe, die aufgrund der Trockenheit starke Umsatzeinbußen oder zusätzliche Kosten für Futter zu verkraften haben, das zinsgünstige Darlehensangebot der Rentenbank nutzen. Im Programm zur Liquiditätssicherung werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren angeboten.

Zudem hat sich der Landwirtschaftsminister beim Finanzministerium für steuerliche Erleichterungen wie die Anpassung der Vorauszahlungen oder Stundungen eingesetzt.

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