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Tiergesundheit

Zahl der Leukoseuntersuchungen könnte drastisch sinken

Künftig müssen möglicherweise erheblich weniger Rinder auf Leukose untersucht werden als bisher. Der Bundesrat stimmte am vergangenen 12. Mai einer vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung nach Maßgabe einer redaktionellen Änderung zu.
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Geregelt wird in der Novelle die Umstellung auf eine Stichprobenuntersuchung. Vorausgesetzt, die Länder machen von der Stichprobenuntersuchung Gebrauch, ist in Zukunft jährlich nur noch 1 % der Rinderbestände betroffen. Bislang liegt die jährlich zu untersuchende Zahl an Rindern bei etwa einem Drittel des Gesamtbestandes; 2015 waren es sogar 36 %. Die Bundesregierung macht mit der geplanten Neuregelung von einer Möglichkeit im EU-Recht Gebrauch. Die Rinderleukose war hierzulande letztmalig im Jahr 2013 bei zwei Rindern in unterschiedlichen Beständen festgestellt worden. Deutschland gilt damit im Wesentlichen als leukosefrei. Das Agrarressort beziffert die mit der Umstellung auf Stichprobenuntersuchungen verbundenen Einsparungen auf insgesamt 6 Mio Euro im Jahr. Die Entlastung kommt je zur Hälfte den Tierhaltern sowie den Bundesländern zugute. Die Verordnung enthält zudem Anpassungen der Brucellose- sowie der Tuberkulose-Verordnung. Durch eine Trennung der vorgeschriebenen Maßnahmen bei Ausbruch und bei Verdacht auf Brucellose in Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen sollen die Veterinärbehörden künftig flexibler agieren können. Mit der Änderung der Tuberkulose-Verordnung sollen einerseits die Definition der Rindertuberkulose erweitert und andererseits die Zahl der zu untersuchenden Proben im Verdachtsfall oder bei einem Ausbruch reduziert werden.
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