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Frist beachten

Agraranträge bis Mitte Mai einreichen

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat die Landwirte an die fristgerechte Einreichung der Agraranträge erinnert. Um unnötige finanzielle Einbußen zu vermeiden, sollten die digitalen Antragsunterlagen 2017 bis zum 15. Mai abgeliefert werden, betonte der Minister am 13.4. in Schwerin.
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Die benötigte Antragssoftware stehe den Landwirten im Internet zur Verfügung. Die betriebsbezogenen Antragsdaten könnten wie im Vorjahr vom zentralen Server ergänzt werden. Digitale Anträge könnten per Datenträger oder online eingereicht werden, erläuterte das Ministerium. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung von Datenträgern sei der Eingang des unterschriebenen Begleitscheins. Letzter Termin für eine fristgerechte Einreichung sei der 15. Mai. Anträge die bis zum 9. Juni eingehen, haben laut Ministerium Kürzungen der Beihilfen zur Folge. Alle Anträge nach diesem Datum würden als verfristet automatisch abgelehnt. Im vergangenen Jahr haben nach Angaben des Schweriner Agrarressorts 46 Landwirte ihre Anträge verspätet eingereicht und damit unnötige Kürzungen in Kauf genommen. Drei Antragsteller hätten diese sogar außerhalb des vorgegeben Zeitraums und somit verfristet eingereicht. (www.agrarantrag-mv.de)
 

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