Bisher vier Wolfsrisse 2017 in Mecklenburg-Vorpommern
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„Insgesamt gab es bei den Übergriffen 20 tote und acht verletzte Tiere“, berichtete Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Die betroffenen Tierhalter können ihm zufolge auf Basis der Förderrichtlinie Wolf Kompensationszahlungen für die gerissenen Tiere erhalten. Das Ministerium rief die Schaf- und Gatterwildhalter dazu auf, aufgrund der Vorfälle ihre Vorkehrungen zum Herdenschutz zu überprüfen. Die Zäune müssten allseitig geschlossen und bei Stromführung möglichst 90 cm hoch sein und einen Bodenabstand von weniger als 20 cm aufweisen. Bei Maschendrahtzäunen werde eine Mindesthöhe von 120 cm mit Bodenschluss empfohlen. Über diesen Grundschutz hinausgehende Schutzvorkehrungen seien auch über die Förderrichtlinie Wolf förderfähig, erläuterte das Ministerium. Außerdem appellierte Backhaus an die Bevölkerung, das Wolfsmonitoring des Landes zu unterstützen: „In der Vergangenheit sind immer wieder Fotos oder Videos von vermeintlichen Wolfssichtungen in unserem Land aufgetaucht. Um ihren Echtheitswert überprüfen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass uns Belege für konkrete Beobachtungen zur Verfügung gestellt werden“, betonte der Minister. Adressaten seien das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) oder der Fachbereich Forstzoologie der TU Dresden. Deren Kontaktdaten, weitere Informationen zum Wolf sowie die Möglichkeit Sichtungen Online mitzuteilen, gebe es auf der Interseite des Landes. (www.wolf-mv.de)
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