Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Förderung von Prävention in Brandenburg

Förderung von Schutzmaßnahmen gegen den Wolf wieder möglich

In Brandenburg können wieder Anträge auf die Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten wie Wolf und Biber bearbeitet werden. Die Grundlage dafür hat Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger jetzt mit der Unterzeichnung der entsprechenden Landesrichtlinie geschaffen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Wie das Ministerium am 3.März dazu weiter mitteilte, ermöglicht die Richtlinie Zuwendungen für Maßnahmen des technischen sowie des nichttechnischen Herdenschutzes, insbesondere die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. In Bezug auf den Biber könnten Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an der Infrastruktur, auch von Teichwirtschaften, sowie an erhaltenswerten Gehölzen gefördert werden. Dazu gehörten der Einbau von Gittern zum Schutz von Durchlässen oder Drahtmanschetten zum Schutz der Gehölze. Die Landesmittel für die Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe auf Nutztiere würden in diesem Jahr aufgestockt, berichtete das Ministerium. In den Jahren 2008 bis 2015 seien Schutzmaßnahmen mit insgesamt rund 600.000 Euro unterstützt. Für 2016 seien 15 Anträge über insgesamt 200.000 Euro bewilligt worden. Vogelsänger wertete die Prävention als „entscheidenden Baustein für den Umgang mit dem Biber und dem Wolf“. Je besser sie gelinge, desto geringer seien die Schäden. Damit würden Konflikte minimiert. In Niedersachsen forderte die CDU-Landtagsfraktion einen Sieben-Punkte-Plan für einen nachhaltigen Umgang mit dem Wolf. Benötigt werde vor allem ein konsequenter Umgang mit verhaltensauffälligen Tieren, die wiederholt Menschen zu nahe kämen. Außerdem solle der Wolf ins niedersächsische Jagdrecht aufgenommen und mindestens ein Tier aus jedem Rudel in dem Bundesland mit einem Sender versehen werden, so die CDU-Fraktion. Mithilfe der Senderdaten könne belastbar bewiesen werden, ob sich ein Rudel verstärkt Siedlungen nähere oder wiederholt Nutztiere angehe. Bestätige sich der Fall, könnten die Rudel dann durch die gezielte Entnahme eines Jungtieres aus dem Rudelverband vergrämt werden.
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren