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VDL-Informationen

Änderungen der CC-Regeln

Laut dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt hat die EU-Kommission nach mehreren Abstimmungsrunden und intensiven Gesprächen mit Schreiben vom 08.09.und 22.09.2016 Erleichterungen bei der Anwendung des so genannten "Frühwarnsystems" zugestimmt. Bei kleinen Fehlern, die dem Betriebsinhaber trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen, kann von einer Sanktion abgesehen werden.
Veröffentlicht am
Gertenbach
Das Konzept des "sanktionsfreien Fehlers" kann z. B. zur Anwendung kommen, wenn der Zu- oder Abgang einzelner Rinder aus nachvollziehbaren Gründen in einem gut geführten Betrieb wenige Tage zu spät an die HIT-Datenbank gemeldet wurde. Dafür ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dies ist wichtig, um gewissenhafte Landwirte nicht durch unangemessene Sanktionen zu entmutigen.
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