Wolf in Mecklenburg-Vorpommern illegal geschossen
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Sein Halsbandsender sei nach dem Abschuss entfernt und vermutlich zerstört worden. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus kündigte an, alles daran zu setzen, die vermutliche Straftat aufzuklären. Wölfe seien streng geschützt. Alle Fakten und Befunde zum Fall würden jetzt den Ermittlungsbehörden übergeben. Betroffen zeigte sich der Minister auch darüber, dass mit dem Abschuss des besenderten Tieres die wildbiologische Forschung zur Raumnutzung des Lübtheener Wolfsrudels und zum Einfluss der Wölfe auf das Schalenwild einen „herben Rückschlag erlitten“ habe. Die Besenderung solle zu einem konfliktarmen Miteinander von Mensch und Wildtieren beitragen; dieses Ziel sei mit dem Abschuss konterkariert worden. Der Naturschutz Deutschland (NABU) reagierte mit Empörung auf den Tot des Wolfes. Ein illegaler Abschuss sei eine Straftat, die konsequent verfolgt werden müsse. Allerdings gebe es bei Polizei und Justiz bislang zu wenige auf Umweltkriminalität spezialisierte Beamte. Künftiges Ziel müsse es sein, bei den Landeskriminalämtern Abteilungen für Artenschutzkriminalität einzurichten. Für den Fall einer Überführung eines Täters im Fall „Arno“ forderte der NABU einen unmittelbaren und dauerhaften Entzug des Jagdscheins. An die Jagdverbände appellierte die Organisation, einen überführten Täter auszuschließen.
Anerkennungsbescheid übergeben
Auch in Niedersachsen gab es am vorvergangenen Wochenende einen Totfund eines Wolfes. Laut Angaben des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) wurde eine Wölfin auf der Kreisstraße 55 bei Harburg vermutlich Opfer eines Verkehrsunfalls. Das etwa zwei Jahre alte Tier befinde sich bereits im IZW zur weiteren Untersuchung. Das sei das übliche Verfahren im Rahmen des bundesweiten Totfundmonitorings. Ebenfalls vom NLWKN kam die Meldung, dass Niedersachsen mit dem Wolfcenter Dörverden - zusätzlich zum Wildpark Lüneburger Heide - nun eine zweite Wolfauffangstation habe. Staatssekretärin Almut Kottwitz vom Landesumweltministerium übergab am 19. Dezember 2016 den Anerkennungsbescheid an das Wolfscenter. Dessen Ziel sei es, verletzte oder kranke Wölfe kurzzeitig zu pflegen und anschließend wieder in die Freiheit zu entlassen, betonte Kottwitz. Damit erfülle Niedersachsen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.
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