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BLHV lehnt Wiederansiedlung von Wolf und Luchs ab

Gegen die Wiederansiedlung von Luchs und Wolf im Südwesten Deutschlands hat sich der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) ausgesprochen. Nach seiner Einschätzung können die Landwirte ihr Vieh nicht ausreichend gegen die von diesen Tieren ausgehende Gefahr schützen. Wolf- und luchssichere Zäune könnten sich die Bauern nicht leisten, heißt es in einer am 28. September 2016 einstimmig auf der Sitzung des BLHV-Verbandsauschusses verabschiedeten „Positionierung zu Luchs und Wolf“. Ohne einen solchen Zaun erhielten sie jedoch vermutlich keine Entschädigung, wenn Nutztiere von Wölfen oder Luchsen getötet würden.

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Der BLHV gab außerdem zu bedenken, dass auch diese Zäune keine absolute Sicherheit gewährten. Bei einem Wolfsangriff könnte die Herde ausbrechen und auf Straßen das Leben und die Gesundheit der Autofahrer gefährden. Dies hätte strafrechtliche Konsequenzen für den Tierhalter. „Würde Baden-Württemberg ein Lebensraum für Wölfe, wäre dieses das Aus für die Weidehaltung“, warnte BLHV-Präsident Werner Räpple. Laut Verbandsangaben gilt ein Zaun als „wolfsdicht“, wenn er mindestens 90 cm hoch ist und gegen eine Untergrabung gesichert ist. Nach Auffassung des BLHV sind solche Zäune in den Steillagen des Schwarzwaldes allerdings technisch und wirtschaftlich nicht machbar. Zudem sei die Anschaffung einer ausreichenden Anzahl von Herdenschutzhunden nicht möglich, und die damit verbundenen Kosten seien angesichts sinkender Erzeugerpreise für die Tierhalter unzumutbar, stellte der BLHV klar. Er forderte die Politik und die Gesellschaft auf, von einer „Willkommenskultur für Wölfe“ Abstand zu nehmen, die Sorgen der betroffenen Landwirte ernst zu nehmen und bei wiederholten Angriffen von Wölfen auf Nutztierherden unbürokratisch die Entnahme dieser Wölfe aus der Natur zu erlauben.

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