Verdacht auf illegale Wolfstötung - NABU initiiert Gespräche mit den Verbänden
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Der Kadaver wurde am Montag für eine umfassende Untersuchung nach Berlin in das Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) gebracht. Das IZW ist Teil des Dokumentations- und Beratungszentrums des Bundes zum Wolf (DBBW) und übernimmt dort vor allem die wissenschaftliche Untersuchung und Forschung der in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe. Dabei kann mit modernster Computertomographie festgestellt werden, ob der Kadaver die Folgen einer Schussverletzung trägt.
Der NABU verurteilt diesen offensichtlichen Fall einer erneuten Straftat gegen das streng geschützte Tier. Seit dem Jahr 2000 ist dies der 20. illegal getötete Wolf in Deutschland. Der NABU begrüßt, dass die Landesjägerschaft Niedersachsen Strafanzeige gestellt und eine Belohnung von 3000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt hat, die zur Ergreifung des Täters führen. Doch bisher haben in der Vergangenheit in Aussicht gestellte Belohnungen nicht dazu geführt, dass die Täter im Fall illegal getöteter Wölfe tatsächlich ermittelt wurden. „Es kann nicht sein, dass wir alle paar Wochen einen illegal getöteten Wolf finden und Belohnungen aussetzen, die niemand in Anspruch nimmt. Wir müssen jetzt gemeinsam mit Jägern, Landwirten und Nutztierhaltern dafür sorgen, dass eine solche Straftat in Zukunft verhindert und strenger geahndet wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Aus diesem Grund hat NABU-Bundesgeschäftsführer Miller seine Geschäftsführerkollegen vom Deutschen Bauernverband, Deutschen Jagdverband und der Vereinigung Deutscher Landessschafzuchtverbände (VDL) zu einem Verbändegespräch eingeladen.
Wer auf Wölfe schieße, der torpediere auch die Erfolge des Wolfsmanagements. „Daher wünschen wir uns einen schnellstmöglichen Austausch mit Vertretern des Deutschen Bauernverbandes, der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände und des Deutschen Jagdverbandes im Rahmen eines Krisengespräches, um zu beraten, was getan werden muss, um gemeinsam solche kriminellen Auswüchse zu verhindern“, so Miller weiter.
Das unerlaubte Töten eines streng geschützten Wolfes ist eine Straftat und kann nach Bundesnaturschutzgesetz mit Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Informationen: Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, Mobil +49 (0)172-6453537, E-Mail: markus.bathen@NABU.de
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