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Rechtsicherer Weg für die Nottötung von Wölfen abgestimmt

Minister Habeck stellte Anfang August das neue Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein vor. Ein Punkt dabei war die Frage, wie mit verletzten Wölfen nach Unfällen umzugehen ist. gemeinsam mit den Veterinärbehörden des Landes und der schleswig-holsteinischen Tierärztekammer wurde ein rechtsicher Weg für eine Nottötung abgestimmt.
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Intensiv diskutiert wurde, wie mit Wölfen umzugehen ist, die bei Unfällen verletzt werden. Und unter welchen Rahmenbedingungen ist eine Nottötung möglich, um die Tiere aus Gründen des Tierschutzes von ihren Leiden zu erlösen? Diese Fragestellung ist insbesondere deshalb anspruchsvoll, weil Wölfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem EU-Recht streng geschützte Tiere sind und grundsätzlich ein Tötungsverbot gilt.

Der Runde Tisch hat nun gemeinsam mit den Veterinärbehörden des Landes und der schleswig-holsteinischen Tierärztekammer einen rechtsicheren Weg für eine Nottötung abgestimmt. So sollen die Polizei und Tierärzte eine vorweggenommene Ausnahmegenehmigung erhalten, um dann einen Wolf von seinen Leiden zu erlösen, wenn er so schwer verletzt ist, dass er sich nicht mehr von der Unfallstelle entfernen kann. Ein Tierarzt muss nicht zwangsläufig vor Ort sein.

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