Rechtsicherer Weg für die Nottötung von Wölfen abgestimmt
- Veröffentlicht am
Intensiv diskutiert wurde, wie mit Wölfen umzugehen ist, die bei Unfällen verletzt werden. Und unter welchen Rahmenbedingungen ist eine Nottötung möglich, um die Tiere aus Gründen des Tierschutzes von ihren Leiden zu erlösen? Diese Fragestellung ist insbesondere deshalb anspruchsvoll, weil Wölfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem EU-Recht streng geschützte Tiere sind und grundsätzlich ein Tötungsverbot gilt.
Der Runde Tisch hat nun gemeinsam mit den Veterinärbehörden des Landes und der schleswig-holsteinischen Tierärztekammer einen rechtsicheren Weg für eine Nottötung abgestimmt. So sollen die Polizei und Tierärzte eine vorweggenommene Ausnahmegenehmigung erhalten, um dann einen Wolf von seinen Leiden zu erlösen, wenn er so schwer verletzt ist, dass er sich nicht mehr von der Unfallstelle entfernen kann. Ein Tierarzt muss nicht zwangsläufig vor Ort sein.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.