Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Schleswig-Holstein: Entschädigungszahlungen im Wolfsmanagement

Ein Schwerpunkt bei der Überarbeitung des Wolfsmanagements war die Frage von Entschädigungszahlungen, die bislang aufgrund des EU-Wettbewerbsrechts (Deminimis-Beihilfen) auf maximal 15 000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren begrenzt sind. Diese Höhe wurde in jüngster Vergangenheit überschritten beziehungsweise nahezu erreicht.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Um für solche Fälle gewappnet zu sein, wird das Ministerium hier eine Aufhebung der Grenze beantragen und dafür bei der EU die Förderrichtlinie notifizieren lassen. „Das heißt auch, dass bestimmte Kosten, wie Tierarztkosten nach einem Wolfsübergriffe, nur noch 80 Prozent durch das Land ersetzt werden können. Aber alles in allem ist es aus Sicht der Beteiligten beim Runden Tisch dennoch die bessere Lösung“, sagte Habeck.

Die Schäden berechnen sich künftig nach einem von allen Seiten akzeptierten Kalkulati-onsverfahren. Zudem werden bestimmte Mitwirkungspflichten der Tierhalter und Tierhalterinnen festgelegt. So müssen sie Fälle von potentiellen Wolfsrissen spätestens am Tag nach dem Vorfall melden oder dürfen getötete Tiere beispielsweise nicht bewegen, bevor ein Wolfsbetreuer sie untersuchen konnte. „Nach jedem Riss müssen wir die Bisspuren untersuchen und Proben nehmen. Nur dann lässt sich herausfinden, ob ein Wolf angegriffen hat oder ein anderes Tier“, sagte der Koordinator der Wolfsbetreuer, Jens Matzen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren