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Rohmilchabgabe ab Hof an besondere Anforderungen gebunden

Die Abgabe von Rohmilch ab Hof ist an besondere Anforderungen des Lebensmittelrechts gebunden. Das ist auf dem Informationstag „Milchvermarktung mit Automaten - Chancen und Risiken“ hervorgehoben geworden, der von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neumarkt in Möning ausgerichtet wurde.
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Wer einen Rohmilchautomaten auf seinem Hof aufstellen wolle, sollte zunächst immer erst Kontakt mit dem Veterinärarmt aufnehmen, so die Empfehlungen der Fachleute. Darüber hinaus müsse genau überprüft werden, ob sich für den jeweiligen Betrieb ein Automat rentiere. Immerhin koste dieser zwischen 20 000 Euro und 30 000 Euro. Außerdem sei täglich mindestens eine Stunde Arbeit einzuplanen, hieß es auf der Veranstaltung. Dieser Aufwand rechne sich nur, wenn dauerhaft ausreichend Kunden bereit seien, die regionale Milch ab Hof abzunehmen. Daher seien ein gut erreichbarer Standort in Stadtnähe und keine weiteren Mitbewerber in unmittelbarer Nachbarschaft von großem Vorteil. Auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wies auf ihrer Internetseite darauf hin, dass bei der Abgabe von Rohmilch an Verbraucher gesetzliche Bestimmungen einzuhalten seien. So müsse ein Milchautomat direkt auf dem Hof und nicht zum Beispiel an einer entfernt gelegenen Landstraße aufgestellt werden. Das Gerät sei vor Sonneneinstrahlung zu schützen sowie täglich zu reinigen und auf eine korrekt eingestellte Temperatur hin zu kontrollieren. Auch ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen!“, darf laut Kammer nicht fehlen. Zudem sei die Lebensmittelhygiene sicherzustellen, etwa durch das Tragen von Handschuhen, leicht zu reinigende Flächen im Betrieb und Personalschulungen. Interessierte Betriebe sollten schließlich die eigenen Versicherungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen sowie die Molkerei über die Aufstellung des Automaten informieren.
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