Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft: Die Beitragsbescheide kommen im August

Die Sozialversicherung für Landwirtscha_ , Forsten und Gartenbau teilt mit, dass im August die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenscha _ versandt werden.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Den Rechnungen für die 1,5 Mio. Mitglieder wird laut Vorstandsbeschluss im Vergleich zum Vorjahr folgendes zugrunde liegen:

  • ein unverändertes Umlagevolumen (859 Mio. EUR),
  • ein um 1 % höherer Hebesatz (6,23 statt 6,16 EUR),
  • eine höhere Bundesmittelsenkungsquote (37,0 statt 20,5 %) und
  • um 7 % geringere Grundbeiträge.

Bei der Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2015 zu berücksichtigen. Die risikobezogenen Beitragsteile sinken für viele Produktionsverfahren. Für einige Produktionsverfahren sind jedoch auch angesichts der Entwicklung von Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten Erhöhungen nicht zu vermeiden, so der Bundesträger.

Steigt der Beitrag?
Erneut werden mit einem Bescheid die gezahlten Vorschüsse abgerechnet und die neuen Vorschüsse festgesetzt. Auf die Fälligkeiten, insbesondere auf die zum Vorschuss in 2017, sollte unbedingt geachtet werden. Die Beitragszahlung per Einzugsermächtigung hat Vorteile für beide Seiten und stellt die pünktliche Zahlung sicher. Der um 1 % gestiegene Hebesatz erhöht die Beiträge leicht, während der gesunkene Grundbeitrag kleinere Unternehmen entlastet. Für bundesmittelberechtigte Unternehmen werden insbesondere die um 78 auf 178 Mio. EUR erhöhten Bundesmittel zur Beitragsreduzierung führen. Die Bundesmittelsenkungsquote steigt von zuvor 20,5 auf 37,0 %. Bundesmittel werden unverändert nur auf den Risikobeitrag gewährt. Der Grundbeitrag wird für alle Mitglieder sinken. Der Grundbeitrag sinkt um 7 % auf 75,28 bis 301,13 EUR (Vorjahr 80,85 bis 323,40 EUR). Geringere Ausgaben, unter anderem für Verwaltung, wirken sich damit unmittelbar auf den Beitrag aus. Um Härten zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen.

Übergangsrecht
Die festgesetzten „Angleichungssätze“ führen dazu, dass der neue Beitrag im vollen Umfang erst 2018 zu zahlen ist. Bis dahin findet eine Angleichung an das neue Beitragsniveau in gleichmäßigen Stufen statt. Kommt es dennoch bei gleichen Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, werden diese durch eine Härtefallregelung auf 70 % begrenzt, sofern der Beitrag mindestens 300 EUR beträgt.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren