Antrag zur Aufnahme des Wolfes in niedersächsisches Jagdrecht abgelehnt
Auf Unverständnis ist bei der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag die Ablehnung der anderen Fraktionen gestoßen, den Wolf in das Jagdrecht des Bundeslandes aufzunehmen. Die Liberalen hatten in einem Antrag die Aufnahme des Raubtieres bei gleichzeitiger ganzjähriger Schonzeit gefordert.
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Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Gero Hocker, wies anlässlich der Debatte im Landtag am 13.4. darauf hin, dass Waschbär, Marderhund, Elster und Rabenkrähe seit Jahren Teil des Jagdrechts seien. Keine dieser Arten sei vom Aussterben bedroht, aber man habe seinerzeit die Erfordernis erkannt, die Population zu managen, und zwar gerade im Interesse anderer Arten und auch im Interesse der Menschen. Der Liberale warf der rot-grünen Landesregierung vor, dass ihr das Schicksal gerissener Schafe und ihrer Halter „vollkommen egal“ sei. Hocker bezeichnete es als „Armutszeugnis für diese Landesregierung“, dass sie sich nach diversen Nahbegegnungen des Wolfes mit Menschen immer noch nicht habe durchringen können, das Schießen dieser verhaltensauffälligen Tiere anzuordnen. Die Aufnahme in das Jagdrecht mit einer ganzjährigen Schonzeit würde nicht bedeuten, den Wolf in Niedersachsen wieder auszurotten. Jedoch würde es vielen Menschen helfen, die täglichen Konflikten mit dem Tier ausgesetzt seien. Hocker verwies auf eine jüngste Ankündigung von Deichschäfern, dass sie künftig nicht mehr die Pflege der Deiche übernehmen würden, da sie sich und ihre Tiere nicht der Angst vor einem Wolfsriss aussetzen wollten.
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