Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Zwischenfrüchte

Die Landwirte in Rheinland-Pfalz dürfen bereits seit Mitte Januar Zwischenfrüchte einarbeiten. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken: „Damit ermöglichen wir den Landwirten eine frühzeitige Aussaat auf Feldern, die erstmals im Rahmen des Greenings im vergangenen Jahr mit Zwischenfrüchten ausgesät wurden“.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Nach der sogenannten Agrarzahlungen- Verpflichtungsverordnung des Bundes seien Zwischenfrüchte, Begrünungen und Winterkulturen grundsätzlich bis zum 15. Februar auf den Feldern zu belassen. Das Beweiden und das Walzen, Schlegeln oder Häckseln der Grasuntersaat oder der Zwischenfrüchte seien zulässig. Aus Gründen der Witterung, des Pflanzen- oder Erosionsschutzes könnten die Landesregierungen für bestimmte Gebiete jedoch Umbruchtermine bestimmen. Von dieser Möglichkeit mache Rheinland-Pfalz nun Gebrauch.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren