Bestandsmeldung bei Tierseuchenkasse: Auch für Hobbyhalter
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Wie die Landwirtschaftskammer mitteilte, gilt diese gesetzliche Verpflichtung zudem für Landwirte und gewerbliche Tierhalter. Eine Meldung sei zwingend erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert habe. Stichtag für die Meldung der Tierzahlen sei jeweils der 1. Januar. Der bequemste und sicherste Weg sei die Meldung per Internet über www.tierzahlenmeldung-nrw.de
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