Keine Ausnahme
Die Transponderpflicht für Pferde und andere Equide in Deutschland ist durch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt worden.
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Nach dem 30. Juni 2009 geborene Pferde und Esel müssten zur eindeutigen Identifizierung mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, auch wenn sie mit dem Schenkelbrand markiert seien, urteilte das Gericht jetzt. Ein Wahlrecht zwischen Transponder und Schenkelbrand gebe es in Deutschland nicht, weil der Verordnungsgeber keine Ausnahme von der Transponderpflicht vorgesehen habe. Das verstoße weder gegen EU-Recht noch gegen nationales Verfassungsrecht.
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