BMEL zu TSE: Vorschläge des Bundesrates nicht aufgegriffen
Der Bundesrat hatte Ende 2014 in einer Entschließung festgestellt, dass die Möglichkeit zum innergemeinschaftlichen Verbringen von Zuchtschafen und -ziegen im Hinblick auf Scrapie durch die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 630/2013 (TSE-Verordnung) aus Sicht des Bundesrates erheblich eingeschränkt ist.
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Darüber hinaus hatte der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der innergemeinschaftliche Handel zwischen Mitgliedstaaten, die wie Deutschland kein genehmigtes nationales Programm zur Bekämpfung der klassischen Scrapie haben, wieder möglich ist. Außerdem wurde die Bundesregierung gebeten, sich bei kommerziell genutzten und weitverbreiteten Schafrassen dafür einzusetzen, dass Bestandsuntersuchungen ausreichend sind und kein nationales Bekämpfungsprogramm erforderlich ist. Dieser Beschlussfassung des Bundesrates waren mehrere Gespräche mit BDZ und VDL sowie ihrer Mitgliedsverbände vorausgegangen, dass die Schaf- und Ziegenhaltung mit dem innergemeinschaftlichen Verbringungsverbot nicht im Stich gelassen werden kann. Da Deutschland leider die Konsequenzen aus dem EU-Recht nicht frühzeitig diskutiert und entsprechende Anpassungen vorgenommen hat, kommt der genetische Austausch bei Ziegen komplett und bei Schafen zu einem hohen Anteil zum Erliegen. Auch die Antwort der Bundesregierung auf den Beschluss des Bundesrates ist nach Ansicht von BDZ und VDL unbefriedigend. Sie lautet, dass die Darstellung des Bundesrates die EU-Rechtslage nur teilweise korrekt wiedergebe.


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